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Prinzip Verbraucherschutz

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  1. Prinzip Verbraucherschutz

    Autor: Talimo 25.04.19 - 19:28

    Ich habe dieses Prinzip noch nicht verstanden. Ich soll als Verbraucher geschützt und nicht als "dumm" verkauft werden.

    Wenn ein Händler mir einen Rabatt wegen einer günstigeren Zahlungsmöglichkeit gewähren kann, wo ist dann mein Nachteil? Bzw. wo werde ich als Verbraucher ausgebeutet?

    Können wir nicht den Verbraucherschutz abschalten? Mich schützt er nicht, sondern beleidigt mich. Ich als Verbraucher bin kein "Idiot". Ich habe genauso ein funktionierendes Gehirn und bin in der Lage mir Kaufverträge durchzulesen und zu verstehen. Achja, mich selbst waschen kann ich auch Verbraucherschutz. Und 1 Tag ohne Essen überlebe ich auch.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 25.04.19 19:29 durch Talimo.

  2. Re: Prinzip Verbraucherschutz

    Autor: Anonymer Nutzer 25.04.19 - 19:43

    Talimo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wenn ein Händler mir einen Rabatt wegen einer günstigeren
    > Zahlungsmöglichkeit gewähren kann, wo ist dann mein Nachteil? Bzw. wo werde
    > ich als Verbraucher ausgebeutet?

    Ganz einfach. Bei einem Jahreskartenpreis bei Viabuy von 30 Euro pro Jahr, wovon das erste Jahr kostenfrei aber die nächsten beiden Jahre bei Kartenantrag in Rechnung gestellt werden, lohnt sich das für Viabuy schon direkt. Und die werden dem Vermittler eine Vergütung zahlen, dafür, dass sie Dich geködert haben. Serilös ist etwas anderes.

    Ich hab mir vor 2 Jahren mal ne Viabuy-Karte andrehen lassen. Brauchte für einen Kauf in China eine Kreditkarte. Meine Karte war gar nicht zu aktivieren. Über die Seite nicht und telefonisch war Viabuy überhaupt nicht zu erreichen. Allerdings einen Mahnbescheid haben sie losschicken lassen. Von daher kann ich nur von Viabuy abraten. Extremst unseriöser Verein.

  3. Re: Prinzip Verbraucherschutz

    Autor: Faksimile 25.04.19 - 20:52

    Alle Zusatzkosten immer sofort in der gleichen Darstellung wie den Waren/Leistungspreis anzeigen. Dann kann der Kunde direkt mit andern Anbietern vergleichen in dem er deren Seite parallel aufruft. Und nicht erst x Schritte später, kurz bevor der Bestelbutton gedrückt werden soll.

  4. Re: Prinzip Verbraucherschutz

    Autor: MFGSparka 26.04.19 - 08:33

    Talimo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich habe dieses Prinzip noch nicht verstanden. Ich soll als Verbraucher
    > geschützt und nicht als "dumm" verkauft werden.
    >
    > Wenn ein Händler mir einen Rabatt wegen einer günstigeren
    > Zahlungsmöglichkeit gewähren kann, wo ist dann mein Nachteil? Bzw. wo werde
    > ich als Verbraucher ausgebeutet?


    Das Urteil bezieht sich auf die zusätzlichen Kosten bei Kartenzahlung nicht auf die Rabattierung von einer unbekannten Kreditkarte. Und laut Gesetz ist dürfen dem Kunden keine Kosten für SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung entstehen. Weiter kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sofortüberweisung und das andere auch nur Lastschrift ist und hier die Einzug nur über einen Dienstleister erfolgt.

  5. Re: Prinzip Verbraucherschutz

    Autor: RicoBrassers 26.04.19 - 08:42

    MFGSparka schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    >
    > Das Urteil bezieht sich auf die zusätzlichen Kosten bei Kartenzahlung nicht
    > auf die Rabattierung von einer unbekannten Kreditkarte. Und laut Gesetz ist
    > dürfen dem Kunden keine Kosten für SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung
    > entstehen. Weiter kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sofortüberweisung
    > und das andere auch nur Lastschrift ist und hier die Einzug nur über einen
    > Dienstleister erfolgt.


    Man sollte hier aber noch dazu erwähnen, dass - soweit ich den Artikel korrekt verstanden habe - der rabattierte Preis für die Bezahlung mit Viabuy-Kreditkarte als "Normalpreis" angezeigt wurde und dann eben erst bei der Auswahl einer anderen Zahlungsart der nicht-rabattierte Preis angezeigt wird.

    Hätte opodo den nicht-rabattierten Preis als "Normalpreis" angezeigt und erst den rabattierten Preis angezeigt, wenn man eine Viabuy-Kreditkarte als Zahlungsmittel ausgewählt hätte, gäb es vermutlich kein Problem.

  6. Re: Prinzip Verbraucherschutz

    Autor: GernotH 26.04.19 - 11:04

    Talimo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Wenn ein Händler mir einen Rabatt wegen einer günstigeren
    > Zahlungsmöglichkeit gewähren kann, wo ist dann mein Nachteil? Bzw. wo werde
    > ich als Verbraucher ausgebeutet?

    Opodo (und alle anderen haben das zuletzt meist genau so gemacht) zeigt diesen rabattierten Preis auch auf Drittplattformen (Metasuchen) an. Bei Langstreckenflügen sprechen wir zum teil über 80-150 EUR Unterschied. Du sieht also den günstigen Preis. Du klickst darauf. Du gelangst zu Opodo. Du gibt dort Deine ganzen persönlichen Daten ein (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Passnummer ..) und dann stellt Du ganz am Ende fest, dass Du den genannten Preis gar nicht erzielen kannst. Deine Daten hast Du schon preis gegeben. Den Eingabeaufwand hast Du schon betrieben.

    Außerdem musst Du hier den historischen Kontext sehen: Jahrelang haben Flugbuchungsportale mit Preisen geworben, die dann dann nur mit der Excalibur-Kreditkarte in der Darth-Vader-Edition vom 31.02.2010 zu erzielen waren. Sämtliche gängige Zahlungsarten haben je nach Flugpreis 20-200 EUR Aufpreis gekostet. Diese Praxis war nie zulässig und wurde den Portalen von Gerichten dann explizit verboten. Gängige Zahlungsarten müssen kostenfrei sein. Nun machen die Portalewieder exakt das selbe wieder, sie etikettieren es nur neu. Nun sind sämtliche Zahlungsarten "kostenfrei". Bei Zahlung mit der Excalibur-Kreditkarte in der Darth-Vader-Edition vom 31.02.2010 gibt es aber 150 EUR Rabatt. Und dieser Preis wird zunächst überall genannt. Das ist das gleiche Modell wie vorher.

    In der Praxis läuft das so: Diese ganzen Drittportale handeln in der Regel keine eigenen Preise mit den Fluggesellschaften aus. Der einzige finanzielle Spielraum zu den Tarifen der Airlines ist die Service Charge der Airlines (meist 10-50 EUR). Häufig liegen die Drittportale aber 30-100 EUR unter den Tarifen direkt bei der Airline. Diese ganzen Drittportale bieten die Flüge also häufig unter dem Preis an, den sie selbst dafür bezahlen müssen. Das ist beweisbar. Sie hoffen dem Kunden dann im Bestellprozess mit allen möglichen Tricks eine von unzähligen sinnfreien Versicherungen, Service-Dienstleistungen, etc. andrehen zu können, damit am Ende eine kleine Marge übrig bleibt. Gelingt das nicht, würden die Portale mit Verlust verkaufen und das auf Dauer nicht überleben. Und deshalb lässt sich auch sagen, wie das in Zukunft laufen wird: das Portal nennt weiter einen Preis unter Einkaufspreis. Wenn sich der Interessent im Laufe des Bestellprozesses irgendeinen Schwachsinn andrehen lässt, kann die Bestellung abgeschlossen werden, sonst erscheint ganz am Ende eine Meldung "Der Flug ist zu dem Preis leider nicht mehr bei der Airline buchbar".

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