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In Deutschland illegal
Autor: Lala Satalin Deviluke 04.06.15 - 19:22
Ich denke über diese Änderung brauchen wir uns nicht fürchten.
Grüße vom Planeten Deviluke! -
Re: In Deutschland illegal
Autor: sh4itan 05.06.15 - 07:12
+ 1
PS: Scheint sich nicht jeder damit auszukennen, bzw. sind viele sogar falsch informiert und denken, PayPal darf das... -
Re: In Deutschland illegal
Autor: Keridalspidialose 05.06.15 - 07:48
Da rufen eben wieder Asiatinnen in gebrochenem Deutsch aus Rumänien an...
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Re: In Deutschland illegal
Autor: Lala Satalin Deviluke 05.06.15 - 07:59
Trotzdem bleibt es dann immer noch illegal.
Unlauterer Wettbewerb und so...
Grüße vom Planeten Deviluke! -
Re: In Deutschland illegal
Autor: vlad_tepesch 05.06.15 - 08:01
wenn du den AGB und damit den Anrufen zustimmst, warum sollten die dann illegal sein?
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Re: In Deutschland illegal
Autor: sh4itan 05.06.15 - 08:03
vlad_tepesch schrieb:
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> wenn du den AGB und damit den Anrufen zustimmst, warum sollten die dann
> illegal sein?
Weil man AGB und Zustimmung zur Werbung gemäß deutschem Recht nicht koppeln darf. Die Zustimmung zur Werbung muss gesondert abgefragt werden, per opt-in, also via explizitem Zustimmen. Damit ist eine "Zustimmung" durch die AGB nicht zulässig und illegal. -
Re: In Deutschland illegal
Autor: Lala Satalin Deviluke 05.06.15 - 08:03
Weil so etwas nicht einmal in der AGB stehen darf?
Die wäre automatisch nichtig. Bitte einmal richtig informieren, bevor Bullshit geschrieben wird! Danke!
Grüße vom Planeten Deviluke! -
Re: In Deutschland illegal
Autor: ibsi 05.06.15 - 09:41
Einfach Werbesperre erteilen. Seit ich den Aufkleber am Briefkasten habe, das ich keine Werbung will, kamen nur noch 2x sachen an. Habe dann freundlich angerufen und mitgeteilt, das wenn ich nochmal Werbung von denen habe, das ich dann meinen Anwalt einschalten werde. Daraufhin war ruhe. Nur von der Kirche bekomme ich noch was. Da ist aber auch nie einer erreichbar gewesen. So selten wie das ist, war mir das aber egal.
Wenn ich irgendwo Kunde bin, und Post bekomme (an mich persönlich adressiert), dann rufe ich dort auch an und teile ihnen einmal freundlich mit das ich nichts mehr möchte. Dann kommt nur noch ein Brief, wo man mir schriftlich mitteilt das ich keine Werbung mehr bekomme, fertig aus.
Kann man auch 1x im Monat machen, wenn es so viel ist, und dann ist ruhe und man hat nur 1x 10 min Aufwand alles zu sammeln usw. -
Unsinn! In Deutschland sogar ohne AGB völlig legal!
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:01
Lediglich Kaltakquise ist im Bereich Privatkunden verboten.
Kunden darf man selbstverständlich mit Werbung belästigen.
Auch das Zukaufen der Telefonnummern ist legal. Nur der Verkäufer der Nummern muss dazu explizit die Zustimmung des Kunden haben.
Ich verstehe nicht, wie du auf deine völlig falsche Aussage kommst. -
Das darf nicht nur Paypal. Das darf jedes Unternehmen.
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:05
Jede Firma darf ihre Kunden mit Werbung zuschütten. In der Regel tut das nur niemand allzu aufdringlich, weil man Kunden nicht nerven möchte.
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Re: Unsinn! In Deutschland sogar ohne AGB völlig legal!
Autor: sh4itan 05.06.15 - 10:09
Yes!Yes!Yes! schrieb:
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> Lediglich Kaltakquise ist im Bereich Privatkunden verboten.
> Kunden darf man selbstverständlich mit Werbung belästigen.
> Auch das Zukaufen der Telefonnummern ist legal. Nur der Verkäufer der
> Nummern muss dazu explizit die Zustimmung des Kunden haben.
>
> Ich verstehe nicht, wie du auf deine völlig falsche Aussage kommst.
Ich finde besonders deinen letzten Satz sehr gut. Denn: Ich weiß nicht, wie DU auf deine vollkommen falsche Aussage kommst.
Laut §20 UWG ist es untersagt, ohne ausdrückliche (opt-in) Einwilligung des "Verbrauchers" Werbung über Telefon zu schalten. Auch sogenannte Anrufmaschinen sind untersagt.
Dazu kommt noch §7 Abs. 2 Nr 2 und 3 UWG, in dem grob nochmal das selbe steht.
Laut aktueller Gesetzgebung darf sich PayPal auf ein Bußgeld bis zu 300.000¤einstellen, sollte es tatsächlich zu solchen Anrufen kommen. -
Re: Das darf nicht nur Paypal. Das darf jedes Unternehmen.
Autor: sh4itan 05.06.15 - 10:10
Yes!Yes!Yes! schrieb:
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> Jede Firma darf ihre Kunden mit Werbung zuschütten. In der Regel tut das
> nur niemand allzu aufdringlich, weil man Kunden nicht nerven möchte.
Ich wiederhole mich ungern, aber:
§20 UWG und §7 Abs. 2 Nr 2 und 3 UWG ... -
"Bitte einmal richtig informieren, bevor Bullshit geschrieben wird! Danke!"
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:13
Fass dich mal an deine eigene Nase.
Komplette AGB werden sowieso niemals ungültig - dagegen wird immer die Salvatorische Klausel eingesetzt. -
http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:17
"...ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung..."
Bei Bestandskunden ist immer eine mutmaßliche Einwilligung voraussetzbar.
Und dazu natürlich der komplette 3. Absatz des Paragraphen. Vielleicht solltest du mal die kompletten Gesetze eines Sachverhaltes lesen und nicht nur einen vermeintlich zu deiner Meinung passenden Teil. -
Deine Wiederholung kannst du dir auch sparen.
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:18
Zumindest solange du §7 gar nicht selbst kennst.
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"teile ihnen einmal freundlich mit das ich nichts mehr möchte"
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:20
Und genau das ist der einzig rechtsverbindliche Weg als Kunde eines Unternehmens, um dessen Werbung endgültig loszuwerden.
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Re: http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html
Autor: sh4itan 05.06.15 - 10:21
Yes!Yes!Yes! schrieb:
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> "...ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung..."
Marktteilnehmer != Verbraucher
Der Kunde ist der Verbraucher, er MUSS also ausdrücklich zugestimmt haben.
> Bei Bestandskunden ist immer eine mutmaßliche Einwilligung voraussetzbar.
Nope, sehe ich anders. Daher der gesetzliche Kram, WIE man nach Einwilligungen fragen darf.
> Und dazu natürlich der komplette 3. Absatz des Paragraphen. Vielleicht
> solltest du mal die kompletten Gesetze eines Sachverhaltes lesen und nicht
> nur einen vermeintlich zu deiner Meinung passenden Teil.
Das Problem dabei ist, das Absatz 3, WENN du ihn denn komplett gelesen hättest (keine Unterstellung), nur von elektronischer Post handelt, also nichts mit Anrufen zu tun hat. -
Re: In Deutschland illegal
Autor: tezmanian 05.06.15 - 10:24
Weil nicht alles was in den AGB steht legal ist. Diese Passagen werden in der Regel nichtig.
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Re: Deine Wiederholung kannst du dir auch sparen.
Autor: sh4itan 05.06.15 - 10:34
Yes!Yes!Yes! schrieb:
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> Zumindest solange du §7 gar nicht selbst kennst.
Eigene Nase und so ;)
Absatz 3 handelt von elektronischer Post, wobei es hier um die Anrufe geht, die einer ausdrücklichen Einwilligung bedürfen. -
Re: http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html
Autor: Sharkuu 05.06.15 - 12:55
Die mutmaßliche Einwilligung hat drei Voraussetzungen:
Mit Ausnahme der notwendigerweise fehlenden Einwilligungserklärung des Rechtsgutsinhabers sind alle Bedingungen einer wirksamen Einwilligung erfüllt;
eine ausdrückliche Erklärung des Berechtigten kann wegen unüberwindbarer (oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu überwindender) Hindernisse (z.B. Bewusstlosigkeit, Abwesenheit usw.) nicht rechtzeitig eingeholt werden;
eine Einwilligung ist bei objektiver Würdigung aller Umstände mit Sicherheit zu erwarten, weil das Handeln entweder im Interesse des Berechtigten liegt oder schutzwürdige Interessen des Betroffenen offensichtlich nicht berührt.
Wichtig: Eine mutmaßliche Einwilligung kommt niemals in Betracht, wenn der gegenteilige Wille des Betroffenen bekannt ist.
das mal zuerst. desweiteren, wie schon gesagt wurde, verbraucher und marktteilnehmer sind 2 paar schuhe.
aber wie wärs, wenn du mal erklärst. was du mit dem 3. absatz meinst? der dreht sich um elektronische post. die bemängelt hier ja auch keiner. und falls du das nicht meinst, sondern punkt 3 absatz 2, dann wäre das ja wieder unsere seite. dreht sich da zwar um automatische sachen, aber dafür muss eine ausdrückliche einwilligung vorliegen



