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Ist in Deutschland unmöglich
Autor: Mingfu 04.06.15 - 19:24
Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers, stellt das einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
Neben der Tatsache, dass eine Möglichkeit der Nichteinwilligung vorzusehen ist, wäre eine solche Klausel, wenn man sie in den AGB versteckt, wegen ihrer überraschenden Wirkung grundsätzlich unwirksam.
Es zeigt einmal mehr, dass die USA keine vernünftigen Daten- und Verbraucherschutzgesetze haben. Aber in Deutschland kann damit niemand erschreckt werden, Paypal kann diese AGB nicht auf Deutschland übertragen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.06.15 19:27 durch Mingfu. -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: Lala Satalin Deviluke 04.06.15 - 20:37
Richtig.
USA, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Wie wahr, wie wahr.
Grüße vom Planeten Deviluke! -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: Danse Macabre 05.06.15 - 02:22
Genau! Das Problem dabei: stimmst du den neuen AGB zu, dann haben die schon deine Erlaubnis. Stimmst du nicht zu, ist dein Paypal-Account bald dicht.
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Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: demlak 05.06.15 - 02:47
dann lies den Paragraphen auch mal zu Ende.. im 3. Absatz sind dann die Ausnahmen.
Oder auch hier eine nette Lektüre:
http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/marketing.htm
Zusammengefasst: bei bestehenden Geschäftskontakten zulässig. -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: SaSa1983 05.06.15 - 06:31
Im verlinkten i'X Artikel ist mit keinem Wort Bezug auf Telefonmarketing genommen.
Eine automatische Einwilligung beim Zustimmen durch AGBs kann es nicht geben. Man muss dies ausdrücklich anfordern (analaog zur Checkbox "Newletter abbonieren"). Eine solche Vertragsklausel, die gegen geltendes Recht verstößt bezeichnet man als salvatorische Klausel und diese ist unwirksam.
Allerdings bin ich ziemlich sicher, dass das nur für Privatpersonen gilt. Bei B2B gibt es bestimmt andere (lockerere) Regelungen. -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: sh4itan 05.06.15 - 07:11
Danse Macabre schrieb:
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> Genau! Das Problem dabei: stimmst du den neuen AGB zu, dann haben die schon
> deine Erlaubnis. Stimmst du nicht zu, ist dein Paypal-Account bald dicht.
So ganz richtig ist das dann aber doch nicht. Die Zustimmung zu Werbeanrufen, Mailverteilern, SMS zu Werbezwecken etc. darf in Deutschland NICHT mit den AGB gekoppelt werden und stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
Solche Einwilligungen darf man sich nur über ein sogenanntes opt-in Verfahren holen, bei dem der Nutzer aktiv zustimmen, also das Häkchen setzen muss. Es ist nicht einmal rechtens, das Häkchen schon vorher zu setzen, das wäre dann opt-out und ist in dem Fall rechtswidrig.
So merkwürdig deutsches Recht in manchen Situationen auch sein kann... Bei Werbung machen die da alles richtig :D Und PayPal ne Menge falsch, sollten die das hier auch versuchen. -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: vlad_tepesch 05.06.15 - 08:04
das mit der salvatorischen Klausel solltest du noch mal nachlesen, du schreibst blödsinn.
die salvatorische Klausel , ist dafür da um zu verhindern, dass der gesammte Vertrag ungültig wird, wenn einzelne Regelungen nicht Gesetzeskonform sind.
sie lautet in etwa:
Wenn teile des Vertrages gegen gültiges recht verstoßen, beeinträchtigt dies nicht die wirksamkeit der anderen
oder so vom sinn her -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: Sharkuu 05.06.15 - 08:26
und wenn sie den kasten da hinsetzen und vorraussetzen, das dieser bestätigt werden muss, damit der account nicht geschlossen wird?
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Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: sh4itan 05.06.15 - 08:28
Sharkuu schrieb:
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> und wenn sie den kasten da hinsetzen und vorraussetzen, das dieser
> bestätigt werden muss, damit der account nicht geschlossen wird?
Dann kriegen sie von mir eine Anzeige wegen Erpressung, was in Deutschland und auch in anderen Ländern eine noch viel schlimmere Straftat ist, als unlautere Werbung ;) -
Nichts ist unmöglich.
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:21
Du musst einfach nur mal den 3. Absatz von §7 lesen.
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Endlich mal jemand, der lesen kann.
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:21
Dass ich das noch erleben darf... :)
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Ach? Man hat ein Recht auf die Nutzung von Paypal?
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.15 - 10:23
Deine Aussagen sind einfach nur lächerlich...
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"Einfach mal an die eigene Nase fassen" hab ich hier schonmal gelesen...
Autor: sh4itan 05.06.15 - 10:27
Yes!Yes!Yes! schrieb:
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> Deine Aussagen sind einfach nur lächerlich...
Meine Aussagen sind lächerlich? Verstehe...
Ein Unternehmen, das seine Dienstleistung der breiten Öffentlich anbietet, hat ebenso wie andere kein Recht darauf, dich mit Werbungseinwilligungen zu erpressen. Und ja, auch wenn die den Dienst anbieten, ist es dennoch Erpressung, DENN sie wollen einen rechtswidrigen Weg gehen... -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: Mingfu 05.06.15 - 10:37
demlak schrieb:
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> dann lies den Paragraphen auch mal zu Ende.. im 3. Absatz sind dann die
> Ausnahmen.
Dann machen wir das doch mal.
> Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer
> Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen,
> wenn ...
Erstens geht es also nur um E-Mails, nicht um Telefonmarketing.
Und zweitens muss auch dort nach Nr. 3 und Nr. 4 eine Widerspruchsmöglichkeit bestehen und der Kunde darauf auch hingewiesen werden. -
Re: Nichts ist unmöglich.
Autor: Mingfu 05.06.15 - 10:38
Yes!Yes!Yes! schrieb:
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> Du musst einfach nur mal den 3. Absatz von §7 lesen.
Das gebe ich gern zurück, siehe den Beitrag dazu weiter oben. -
Re: Nichts ist unmöglich.
Autor: sh4itan 05.06.15 - 10:39
Mingfu schrieb:
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> Yes!Yes!Yes! schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Du musst einfach nur mal den 3. Absatz von §7 lesen.
>
> Das gebe ich gern zurück, siehe den Beitrag dazu weiter oben.
+ 1
Das sag ich ihm auch die ganze Zeit... -
Re: Ist in Deutschland unmöglich
Autor: chefin 09.06.15 - 06:55
Mingfu schrieb:
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> demlak schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > dann lies den Paragraphen auch mal zu Ende.. im 3. Absatz sind dann die
> > Ausnahmen.
>
> Dann machen wir das doch mal.
>
> > Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei
> einer
> > Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen,
> > wenn ...
>
> Erstens geht es also nur um E-Mails, nicht um Telefonmarketing.
>
> Und zweitens muss auch dort nach Nr. 3 und Nr. 4 eine
> Widerspruchsmöglichkeit bestehen und der Kunde darauf auch hingewiesen
> werden.
Und wo hast du gelesen, das es ein recht gibt Paypal nutzen zu dürfen? Oder einen Kündigungsschutz, so das die dich nicht einfach rauswerfen? Ach...das steht nirgends, das nimmst du nur mal so eben an? Achso..ja dann...



