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Drohnen im Sichtbereich
Autor: Mastercontrol 15.12.16 - 08:42
Ist es in Deutschland nicht so das Drohnen auch nur im Sichtbereich des Piloten Fliegen dürfen bei Renn Drohnen mit VideoBrille muß ja auch ein zweiter Pilot da neben stehen falls das Videobild wegfällt.
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Re: Drohnen im Sichtbereich
Autor: zork0815 15.12.16 - 09:05
zumindest nicht lt. wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbemanntes_Luftfahrzeug#Deutschland -
Re: Drohnen im Sichtbereich
Autor: chefin 15.12.16 - 09:38
Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge unterscheiden sich. Um eine Zulassung als unbemanntes Luftfahrzeug zu bekommen, sind hohe Hürden zu meistern. Das würde diesen Lieferdrohnen ein enorm hohes Gewicht bringen.
Schau dich mal um, wieviele verschiedene Motoren es bei Flugzeugen gibt. 100 Flugzeugtypen bauen auf 2-3 Motoren auf. Weil die Zulassung eines Motors für die Luftfahrt extrem aufwendig und teuer ist. Man kann nicht einfach einen Automotor nehmen, obwohl die heute extrem Leistungsfähig wären. Aber ein Flugmotor muss zb 60 Minuten laufen können, obwohl ihm die Ölwanne gebrochen ist, also ohne Öl.
Drohnen die solche Zulassung wollen, müssten das ebenfalls nachweisen, also eine Worstcase Mindestflugzeit die sie noch hinbekommen. Heist zb das Motor, Akku, Ansteuerung doppelt sein muss. Natürlich dürfen die zb eine Notlandezeit annehmen, weil sie klein sind und somit fast überall landen können. Denke mal, das iwr da von 10 Minuten reden, die sie irgendwie überstehen müssen.
Dies ist nur eine der Anforderungen an solche Objekte. Eine andere ist, das sie nach dem Start in eine Mindesthöhe aufsteigen müssen. Nur dort dürfen sie über bewohnte Gebiete wegfliegen. In diesen Gebieten landen geht garnicht. Versuch mal einen Hubschrauberlandeplatz für dich zu genehmigen. Da musst schon ein kleines Statdviertel aufkaufen das du genug Platz hast dort landen zu dürfen.
Und so gibts nunmal die Anforderung des Sichtfluges für Drohnen. -
Re: Drohnen im Sichtbereich
Autor: stoneburner 15.12.16 - 21:27
chefin schrieb:
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> Schau dich mal um, wieviele verschiedene Motoren es bei Flugzeugen gibt.
> 100 Flugzeugtypen bauen auf 2-3 Motoren auf. Weil die Zulassung eines
> Motors für die Luftfahrt extrem aufwendig und teuer ist.
schaut so aus als gäbe es schon hunderte hersteller von flugzeugmotoren:
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_aircraft_engines
> Man kann nicht
> einfach einen Automotor nehmen, obwohl die heute extrem Leistungsfähig
> wären.
wird aber offenbar gemacht:
http://www.kitplanes.com/magazine/engines/155-1.html
>Aber ein Flugmotor muss zb 60 Minuten laufen können, obwohl ihm die
> Ölwanne gebrochen ist, also ohne Öl.
kann übrigens fast jeder automotor auch, natürlich ist der nach ein paar stunden im eimer :)
(bitte selbst youtube links dazu raussuchen)
>
> Drohnen die solche Zulassung wollen, müssten das ebenfalls nachweisen, also
> eine Worstcase Mindestflugzeit die sie noch hinbekommen. Heist zb das
> Motor, Akku, Ansteuerung doppelt sein muss. Natürlich dürfen die zb eine
> Notlandezeit annehmen, weil sie klein sind und somit fast überall landen
> können. Denke mal, das iwr da von 10 Minuten reden, die sie irgendwie
> überstehen müssen.
allerdings
> Dies ist nur eine der Anforderungen an solche Objekte. Eine andere ist, das
> sie nach dem Start in eine Mindesthöhe aufsteigen müssen. Nur dort dürfen
> sie über bewohnte Gebiete wegfliegen. In diesen Gebieten landen geht
> garnicht. Versuch mal einen Hubschrauberlandeplatz für dich zu genehmigen.
> Da musst schon ein kleines Statdviertel aufkaufen das du genug Platz hast
> dort landen zu dürfen.
>
> Und so gibts nunmal die Anforderung des Sichtfluges für Drohnen.
und es gibt aussnahmegenemigungen -
Re: Drohnen im Sichtbereich
Autor: nasenweis 16.12.16 - 06:05
Mastercontrol schrieb:
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> Ist es in Deutschland nicht so das Drohnen auch nur im Sichtbereich des
> Piloten Fliegen dürfen bei Renn Drohnen mit VideoBrille muß ja auch ein
> zweiter Pilot da neben stehen falls das Videobild wegfällt.
Das ist so richtig :-)
chefin schrieb:
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>Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge unterscheiden sich.
Genau, denn Drohnen gibt es laut dt. Gesetzgebung nicht. Wie der genaue Wortlaut lautet müsste ich nun allerdings in meiner AE nachsehen - was ich grad nicht kann, da die im Keller ist. Aber chefin hat Recht das unterschieden wird. Hat man ein Unbemanntes Luftfahrtsystem (=zeug) gelten noch mehr Regelungen...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 16.12.16 06:09 durch nasenweis.



