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Mein Arbeitgeber kennt eine Lösung
Autor: koki 03.04.21 - 08:05
... er nennt es einfach nicht Homeoffice, er ist auch sehr daran bedacht uns nicht ins Homeoffice zu zwingen sondern spricht nur Empfehlungen in verschiedenen Graden aus (aktuell: höchste Empfehlung!)
Ich hab persönlich keine Ahnung was alles mit einem richtigen Homeoffice einhergeht aber ich vermute ziemlich viele Forderungen die ein Arbeitnehmer auf einmal stellen könnte. -
Re: Mein Arbeitgeber kennt eine Lösung
Autor: Oviing 03.04.21 - 08:33
Gibts da nicht den Trick es mobiles Arbeiten zu nennen und der AG muss so gut wie nichts stellen?
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Re: Mein Arbeitgeber kennt eine Lösung
Autor: smonkey 03.04.21 - 08:36
Man kann auch Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern im HO treffen. Alles gerade sehr locker und keiner schaut so genau hin. Das soll aktuell nicht das Problem sein.
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Re: Mein Arbeitgeber kennt eine Lösung
Autor: John2k 03.04.21 - 09:30
Oviing schrieb:
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> Gibts da nicht den Trick es mobiles Arbeiten zu nennen und der AG muss so
> gut wie nichts stellen?
Theoretisch nur die Möglichkeit nicht am Arbeitsplatz zu arbeiten. Sinnvollerweise kombiniert mit einem Laptop.
Bei Homeoffice wird ja selbst ein Schreibtisch bei Bedarf gestellt. -
Re: Mein Arbeitgeber kennt eine Lösung
Autor: demon driver 03.04.21 - 10:52
John2k schrieb:
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> Oviing schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> > Gibts da nicht den Trick es mobiles Arbeiten zu nennen und der AG muss so
> > gut wie nichts stellen?
>
> Theoretisch nur die Möglichkeit nicht am Arbeitsplatz zu arbeiten.
> Sinnvollerweise kombiniert mit einem Laptop.
>
> Bei Homeoffice wird ja selbst ein Schreibtisch bei Bedarf gestellt.
'Homeoffice' gibt es als rechtlich wirksamen Begriff eigentlich nicht, das heißt
'Telearbeit'. Bei dieser gilt das so tatsächlich – aber nur, wenn sie nicht freiwillig ist und man nicht jederzeit auch weiter ins Büro gehen könnte. Ist die Freiwilligkeit gegeben, kann die Ausgestaltung der Telearbeit in individuellen Vereinbarungen mit den einzelnen Beschäftigten so geregelt werden, dass diese dazu verpflichtet werden, selber für die Besorgung und Einhaltung alles arbeitsrechtlich und arbeitsschutzmäßig Notwendigen zu sorgen. Daher die betont nicht-verpflichtenden "Empfehlungen" im Falle des Threadstarters.