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(Fast) Jeder Arbeitnehmer darf wählen ...
Autor: KeuleDK 24.11.21 - 18:25
... und das ab dem Tag des Arbeitsbeginns. Einzige Ausnahme sind Leiharbeiter, die weniger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt sind. Steht im §7 BetrVG.
Und Wählbar sind übrigens auch nur Arbeitnehmer (§5 BetrVG) .. also keine leitenden Angestellten. Wenn der Betrieb übrigens bei der Wahl noch keine 6 Monate besteht, sind alle Wahlberechtigten wählbar, die bei Einleitung der Wahl beschäftigt waren.
Auf Minderjährige bin ich jetzt nicht eingegangen.
Ich war bei den letzten beiden Betriebsratswahlen unseres Unternehmens der Vorsitzende vom Wahlvorstand.