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„Rückruf“

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  1. „Rückruf“

    Autor: Dalai-Lama 03.09.22 - 13:16

    Es wird sicher keine Auto zuruck in die Werkstatt gerufen oder zum Händler. Es wird einfach ein Update online eingespielt.

  2. Re: „Rückruf“

    Autor: Anduko 03.09.22 - 13:19

    Eben. Das Problem ist schon lange via Update gefixt.

  3. Re: „Rückruf“

    Autor: flow77 03.09.22 - 13:37

    Dalai-Lama schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es wird sicher keine Auto zuruck in die Werkstatt gerufen oder zum Händler.
    > Es wird einfach ein Update online eingespielt.

    Es heißt trotzdem korrekt Rückruf - auch wenn etws via OTA gelöst wird.

  4. Re: „Rückruf“

    Autor: ChMu 03.09.22 - 15:51

    Dalai-Lama schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es wird sicher keine Auto zuruck in die Werkstatt gerufen oder zum Händler.
    > Es wird einfach ein Update online eingespielt.


    Bei Tesla ja. Bei VW musste man in die Werkstatt und hoffen das das Update via USB Stick! durchkam.

  5. Re: „Rückruf“

    Autor: Drohnald 03.09.22 - 16:15

    Dalai-Lama schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es wird sicher keine Auto zuruck in die Werkstatt gerufen oder zum Händler.
    > Es wird einfach ein Update online eingespielt.

    Es heißt auch beim Smartphone immer noch "auflegen" obwohl kein Hörer auf die Gabel gelegt wird. Manche Begriffe sind eben feststehend.

  6. Re: „Rückruf“

    Autor: ManuPhennic 03.09.22 - 16:38

    Und ich dachte in meinen 34 Jahren auf diesem Planeten, Rückruf bedeutet: die Fahrzeuge werden buchstäblich ZURÜCKGERUFEN und somit aus dem Verkehr gezogen. Anderenfalls handelt es sich ja theoretisch bei jedem Bug Fix Update am Smartphone auch jedes Mal um einen „Rückruf“ von Hersteller X und Y. Ein Rückruf für mich waren beispielsweise die Samsung Note Geräte, als der Akku explodieren konnte.

    In diesem Fall hätte ich einfach gesagt, Tesla Fahrzeuge benötigen ein Update, um ein Problem zu beseitigen.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 03.09.22 16:40 durch ManuPhennic.

  7. Re: „Rückruf“

    Autor: Potrimpo 03.09.22 - 16:42

    Hättest Du gesagt und hast Du gedacht. Ist aber nicht so.

  8. Re: „Rückruf“

    Autor: flow77 03.09.22 - 17:18

    ManuPhennic schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und ich dachte in meinen 34 Jahren auf diesem Planeten, Rückruf bedeutet:
    > die Fahrzeuge werden buchstäblich ZURÜCKGERUFEN und somit aus dem Verkehr
    > gezogen. Anderenfalls handelt es sich ja theoretisch bei jedem Bug Fix
    > Update am Smartphone auch jedes Mal um einen „Rückruf“ von
    > Hersteller X und Y. Ein Rückruf für mich waren beispielsweise die Samsung
    > Note Geräte, als der Akku explodieren konnte.
    >
    > In diesem Fall hätte ich einfach gesagt, Tesla Fahrzeuge benötigen ein
    > Update, um ein Problem zu beseitigen.

    Es geht hier um die Automobilindustrie - und da gibt es halt einfach den offiziellen Rückruf, der vom KBA ausgerufen wird und nicht vom Hersteller selbst, wie z.B. das bei Smartphones der Fall ist.

    Und auch in diesem Fall ist es eben ein offizieller Rückruf.
    Der Händler muss darauf reagieren, egal ob OTA oder in der Werkstatt.

    Es ist einfach so. Einfach mal akzeptieren.

  9. Re: „Rückruf“

    Autor: paletto 03.09.22 - 17:31

    Rückrufe sind verpflichtend, auch für den Fahrzeughalter. Wenn das Update nicht nachgewiesen installiert ist, kann das Auto amtlich stillgelegt werden.

  10. Re: „Rückruf“

    Autor: Dino13 03.09.22 - 20:31

    ChMu schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dalai-Lama schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Es wird sicher keine Auto zuruck in die Werkstatt gerufen oder zum
    > Händler.
    > > Es wird einfach ein Update online eingespielt.
    >
    > Bei Tesla ja. Bei VW musste man in die Werkstatt und hoffen das das Update
    > via USB Stick! durchkam.

    Ja klar nur Tesla kann OTA updates. Gepriesen sei dein Name, Tesla.

  11. Re: „Rückruf“

    Autor: ulink 03.09.22 - 23:51

    flow77 schrieb:
    -----------------
    > Es heißt trotzdem korrekt Rückruf - auch wenn etws via OTA gelöst wird.

    Korrekt ist an dieser Bezeichnung aus dem letzten Jahrhundert überhaupt nichts, missverständlich hingegen alles. Die Sesselwärmer beim KBA brauchen eben mitunter ein paar Jahre oder Jahrzehnte, bis sie dahinterkomnen, dass sich die Erde inzwischen ein bisschen weitergedreht hat. Das wird schon noch, in ein paar Jahren oder so. Oder auch nicht.

  12. Re: „Rückruf“

    Autor: flashboy 04.09.22 - 07:26

    ulink schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > flow77 schrieb:
    > -----------------
    > > Es heißt trotzdem korrekt Rückruf - auch wenn etws via OTA gelöst wird.
    >
    > Korrekt ist an dieser Bezeichnung aus dem letzten Jahrhundert überhaupt
    > nichts, missverständlich hingegen alles. Die Sesselwärmer beim KBA brauchen
    > eben mitunter ein paar Jahre oder Jahrzehnte, bis sie dahinterkomnen, dass
    > sich die Erde inzwischen ein bisschen weitergedreht hat. Das wird schon
    > noch, in ein paar Jahren oder so. Oder auch nicht.

    Es heißt nunmal Rückruf, könnte ja auch ein Hardwarefehler sein, wo wirklich was getauscht werden muss. (was vermutlich auch oft der Fall ist. Bei Lebensmittel kann man auch kein Update machen)

    Ich finde die Definition von eigentlich ganz passend:
    Handlung, bei der ein Hersteller seine Kunden offiziell auffordert, ein fehlerhaftes Produkt zurückzugeben, um es zu überprüfen, nachzubessern oder auszutauschen.

    Wenn Tesla das OTA lösen kann, passt das doch ebenso. Ich denke mal Tesla kann dem KBA sogar die Fahrzeugnummern geben, die das Update haben/noch nicht haben.

  13. Re: „Rückruf“

    Autor: mRpHFrBa 04.09.22 - 16:49

    ulink schrieb:

    > Korrekt ist an dieser Bezeichnung aus dem letzten Jahrhundert überhaupt
    > nichts, missverständlich hingegen alles. Die Sesselwärmer beim KBA brauchen
    > eben mitunter ein paar Jahre oder Jahrzehnte, bis sie dahinterkomnen, dass
    > sich die Erde inzwischen ein bisschen weitergedreht hat. Das wird schon
    > noch, in ein paar Jahren oder so. Oder auch nicht.

    Rückrufe sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Das KBA ist nur zuständige Behörde für alle Produkte, soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz unterliegen. Der Begriff "Rückruf" ist also keine Erfindung des KBA, sondern steht so im ProdSG und betrifft alle Produkte, die gewerblich in den Markt gebracht werden. Das ProdSG setzt diverse EU-Richtlinien um. Wenn dich der Begriff "Rückruf" stört, darfst Du gerne bei der EU und beim deutschen Gesetzgeber meckern, aber nicht beim KBA.

    Das ein Hersteller einen Mangel via OTA-Update abstellt, wird ja vom KBA akzeptiert und vermutlich sogar gerne gesehen. Das sie trotzdem von "Rückruf" reden müssen ist schlicht eine gesetzliche Notwendigkeit.

  14. Re: „Rückruf“

    Autor: Trollversteher 06.09.22 - 08:06

    Nun überfordere die notorischen Nörgler doch nicht mit Fakten...

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