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Autostart, Autolandung und FPV Brille

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  1. Autostart, Autolandung und FPV Brille

    Autor: d0narrr 09.09.16 - 15:53

    Ich frage mich inwiefern Autostart und Autolandung juristisch in D überhaupt möglich sind, meinen Kenntnissen im Luftrecht unter das wir Modellpiloten fallen, muss ich jederzeit in der Lage sein in Echtzeit das Modell zu steuern, also darf ich es eigentlich nicht werfen? Schließlich ist die Steuerung dann blockiert und ich könnte nicht einem plötzlichen Hindernis ausweichen?
    Falls das aber erlaubt sein sollte, sollte ich mir wohl meinen Arduino und 2 Sensoren schnappen und das meinen Seglern nachrüsten :D
    Spart einem das finden einer werfenden Person ^^

    Desweiteren die FPV Brille, eine Erwähnung das das fliegen mit dieser in D verboten ist solange keine zweite Person unter Sichtflugbedingungen einen Lehrersender hat wäre hilfreich für potenzielle Käufer.

    Erwähnen der Versicherungspflicht für Flugmodelle natürlich auch :D

  2. Autostart, Autolandung und FPV Brille

    Autor: Käx 10.09.16 - 22:06

    Das Problem mit dem Recht ist halt immer, dass sich die Frage der Anwendbarkeit stellt, wenn das gegebene Szenario zum Zeitpunkt der Gesetzlegung noch nicht angedacht respektive überhaupt absehbar war. Der konservative Jurist geht natürlich vom "Worst Case" aus. Praktisch muss allerdings -sofern das Gesetz nicht angepasst wird- erst einmal ein Gericht in einem Präzedenzfall ein Urteil fällen, damit es Rechtssicherheit gibt. Klassischer Fall von #neuland Das erste gepinnte Thema im RC Network Forum mit über 300 Seiten sollte Indiz genug sein, dass es Handlungsbedarf für sinnvolle und durchdachte Regelungen gibt.

    Praktisch wäre es halt längst an der Zeit gesetzliche Rahmen zu schaffen.
    => Freie Drohnen auf 15m AGL und max 150g limitieren
    Alles darüber nur mit Lizenz erhältlich um sicherzustellen, dass die Dinger nicht von jedem DAU in Betrieb genommen werden, können, der keine Ahnung von Versicherungen, Luftfahrtrecht und dgl. hat. Wer sich eine 100e Euro teure Drohne kauft kann wohl auch 100¤ für die Lizenz abdrücken.

    Im Gegenzug sollte redundant ausgestatten Hexa- und Octocoptern der sichtkontakt-freie Flug gestattet werden. Das Argument "es kann ja die Funkverbindung abreissen" zieht bei Drohnen sowieso nur beschränkt, da diese in dem Fall -im Gegensatz zu Modelfliegern- eigenständig zurück fliegen können oder wenigstens kontrolliert notladen können. Technisch sollte es auch machbar sein, Geo-Fencing in die größeren Drohnen zu implementieren, so dass diese garnicht erst in kontrollierten Luftraum einfliegen können bzw. generell Areale die Drohnen niemals überfliegen sollten (vA besagte Flughäfen, aber eventuell auch AKW Schlote, hoch frequentierte öffentliche Plätze,...)

  3. Re: Autostart, Autolandung und FPV Brille

    Autor: Seismoid 11.09.16 - 03:40

    Käx schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das Problem mit dem Recht ist halt immer, dass sich die Frage der
    > Anwendbarkeit stellt, wenn das gegebene Szenario zum Zeitpunkt der
    > Gesetzlegung noch nicht angedacht respektive überhaupt absehbar war. Der
    > konservative Jurist geht natürlich vom "Worst Case" aus. Praktisch muss
    > allerdings -sofern das Gesetz nicht angepasst wird- erst einmal ein Gericht
    > in einem Präzedenzfall ein Urteil fällen, damit es Rechtssicherheit gibt.
    > Klassischer Fall von #neuland Das erste gepinnte Thema im RC Network Forum
    > mit über 300 Seiten sollte Indiz genug sein, dass es Handlungsbedarf für
    > sinnvolle und durchdachte Regelungen gibt.
    >
    > Praktisch wäre es halt längst an der Zeit gesetzliche Rahmen zu schaffen.
    > => Freie Drohnen auf 15m AGL und max 150g limitieren
    > Alles darüber nur mit Lizenz erhältlich um sicherzustellen, dass die Dinger
    > nicht von jedem DAU in Betrieb genommen werden, können, der keine Ahnung
    > von Versicherungen, Luftfahrtrecht und dgl. hat. Wer sich eine 100e Euro
    > teure Drohne kauft kann wohl auch 100¤ für die Lizenz abdrücken.
    >
    > Im Gegenzug sollte redundant ausgestatten Hexa- und Octocoptern der
    > sichtkontakt-freie Flug gestattet werden. Das Argument "es kann ja die
    > Funkverbindung abreissen" zieht bei Drohnen sowieso nur beschränkt, da
    > diese in dem Fall -im Gegensatz zu Modelfliegern- eigenständig zurück
    > fliegen können oder wenigstens kontrolliert notladen können. Technisch
    > sollte es auch machbar sein, Geo-Fencing in die größeren Drohnen zu
    > implementieren, so dass diese garnicht erst in kontrollierten Luftraum
    > einfliegen können bzw. generell Areale die Drohnen niemals überfliegen
    > sollten (vA besagte Flughäfen, aber eventuell auch AKW Schlote, hoch
    > frequentierte öffentliche Plätze,...)

    Ist natürlich viel Blabla für den, den es tatsächlich interessiert. Aber ansonsten bringt eine Lizenz (als Kaufvoraussetzung) nichts, wenn man einfach kurz über die Grenze ins Nachbarland X reist, um sich das Ding da dann eben ohne Lizenz zu besorgen.

  4. Re: Autostart, Autolandung und FPV Brille

    Autor: Dwalinn 14.09.16 - 14:45

    Ein Auto kann ich ja auch ohne weiteres ohne Führerschein kaufen.... und das so Banale dinge wie ein Fahrrad auch sau gefährlich sind vergessen auch viele (gab ja auch schon genug Tote wenn mal wieder ein 70-90kg schweres Rad (Rad + Fahrer) mit 30-40kmh gegen einen Passanten knallt.

    So eine Lizenz bringt mMn erstmal garnichts

  5. Re: Autostart, Autolandung und FPV Brille

    Autor: chefin 15.09.16 - 15:26

    Im Zweifel wird die Intension eines Gesetzes Zugrunde gelegt. Die Intension ist, Unbeteiligte zu schützen. Ist das gewährleistet? Im Prinzip ja, da ich auch als RC-Pilot nur bedingt ausweichen kann und nicht über die Physik hinaus komme.

    Das "werfen" eines Modellfliegers ist allerdings nicht untersagt, wer schonmal einen Speeder gestartet hat, weis das. 100A Brushless an 14,4V starten senkrecht nach oben. Am Schwanz festhalten, Vollgas und Hand ganz schnell loslassen. 10Sec später ist es auf Höhe und man fliegt seine "Übungen".

    In der Luft muss ich dabei weniger auf andere Menschen achten und ein Tragflächenfluggerät fällt auch nicht wie ein Stein vom Himmel. Auch hier ist die Gefahr deutlich kleiner. Dazu kommt, das 750gr Styropor kaum eine Verletzungsgefahr auslösen. Hier ist Gewicht zu Aufprallfläche optimal, das ist so als wenn ich dich mit Wattebällchen totwerfen wollte.

    Andere Fluggeräte in Zukunft sind vieleicht anders gebaut, dann wird anders drüber geurteilt. Im Zweifel muss der Pilot selbst nachdenken und letztendlich die Verantwortung tragen. Der Richter greift ja eh nur ein, wenn was passiert ist. Das ganze könnte man also auch Problemlos mit einer Kennzeichnungspflicht ausreichend sicher machen. Wenn ich weis das die mir den Arsch aufreisen, wenn was passiert, verhalte ich mich schliesslich viel defensiver. Und jeder ohne Kennzeichung wird behandelt wie Fahren ohne KFZ-Zulassung. Wer hier scheisse baut, wird wohl auch beim Auto zu viel Risiko eingehen.

    Spätestens dann werden die Menschen ohne weiteren Zwang alles richtig machen und auf ihre Mitmenschen mehr achten als auf die Youtube-Klicks.

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