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Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

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  1. Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Volu 31.05.16 - 08:47

    Das gleiche Problem hat aktuell COBI, die kurz vor dem Marktstart stehen.
    Für DE, Schweiz und Östereich musste dann eine Rücklichtversion ohne Blinker her.

  2. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: amie 31.05.16 - 08:58

    Ein Trick könnte sein einen Blinker zu bauen der am Helm oder anderen Kleidungsstücken befestigt wird. Da kann einem die deutsche StVZO mal kreuzweise.

  3. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Anonymer Nutzer 31.05.16 - 09:05

    amie schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ein Trick könnte sein einen Blinker zu bauen der am Helm oder anderen
    > Kleidungsstücken befestigt wird. Da kann einem die deutsche StVZO mal
    > kreuzweise.

    Da ist ja auch noch nie wer drauf gekommen. xD

  4. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Subsessor 31.05.16 - 10:16

    Volu schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das gleiche Problem hat aktuell COBI, die kurz vor dem Marktstart stehen.
    > Für DE, Schweiz und Östereich musste dann eine Rücklichtversion ohne
    > Blinker her.

    Hast du dazu auch eine Quelle?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 31.05.16 10:16 durch Subsessor.

  5. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: No name089 31.05.16 - 13:04

    Ans fahhrad dürfen keine zusätzlichen lichtquellen ausser die vorgeschriebenen front und rücklichter.
    Steht alles in der stvzo.

  6. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: HubertHans 31.05.16 - 14:12

    No name089 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ans fahhrad dürfen keine zusätzlichen lichtquellen ausser die
    > vorgeschriebenen front und rücklichter.
    > Steht alles in der stvzo.


    Falsch. Du darfst zusaetzliche Beleuchtung anbringen. Sie darf aber nicht seitlich abstrahlen (z.B. die Enden am Lenker)

    Man sollte vielleicht nicht schon beim ersten Absatz aufhoeren zu lesen. genauso wie es zulaessig ist, akkubetriebene Leuchten anzubringen. (Hier sind dann noch Abstrahlwinkel und Abstand des Lichtkegels zum Fahrrad geregelt) Bei Fahrraedern ab einem bestimmten Gewicht muss dann halt trotzdem noch eine dynamobetriebene Beleuchtung her.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 31.05.16 14:13 durch HubertHans.

  7. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: RicoBrassers 31.05.16 - 14:51

    HubertHans schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > No name089 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Ans fahhrad dürfen keine zusätzlichen lichtquellen ausser die
    > > vorgeschriebenen front und rücklichter.
    > > Steht alles in der stvzo.
    >
    > Falsch. Du darfst zusaetzliche Beleuchtung anbringen. Sie darf aber nicht
    > seitlich abstrahlen (z.B. die Enden am Lenker)
    >
    > Man sollte vielleicht nicht schon beim ersten Absatz aufhoeren zu lesen.
    > genauso wie es zulaessig ist, akkubetriebene Leuchten anzubringen. (Hier
    > sind dann noch Abstrahlwinkel und Abstand des Lichtkegels zum Fahrrad
    > geregelt) Bei Fahrraedern ab einem bestimmten Gewicht muss dann halt
    > trotzdem noch eine dynamobetriebene Beleuchtung her.

    Na dann: Einmal bitte die entsprechenden Paragraphen zum Selbstnachlesen raussuchen und uns hier mitteilen, Danke. ;)

  8. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Stoker 31.05.16 - 16:14

    Kann es sein dass ihr aneinander vorbeiredet?
    Entscheident ist hier doch der bereits in Teilen zitierte Paragraph 67 StVZO:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

    Dort steht drin, dass mindestens ein Scheinwerfer und mindestens ein Rücklicht verbaut sein muss. Es dürfen also mehrere sein, sofern sie für die STVO zugelassen sind und den richtigen Abstrahlwinkel haben. Batteriebeleuchtung ist übrigens auch bei schwereren Rädern zulässig, nur muss die Beleuchtung dann eben montiert sein.

    Ich verstehe das alles so, dass ausschließlich die im §67 genannten Beleuchtungsmittel und Reflektoren eingesetzt werden dürfen.

  9. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: HubertHans 31.05.16 - 16:26

    Bei Rennraedern unter 12? Kilo (Keine Lust das rauszusuchen) kann auf den Dynmao verzichtet werden. An Sonsten braucht es ein Lichtanlage mit Dynamo.

  10. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Stoker 31.05.16 - 16:51

    Dann klick doch mal auf den Link den ich gepostet habe und lies bevor du hier antwortest. Was du schreibst ist falsch!
    Alle Räder dürfen Batteriebeleuchtung haben, aber bei Rennrädern bis 11kg darf diese abgenommen werden.

    "Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein."

  11. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: kvoram 31.05.16 - 20:09

    Bei Diskussionen wie dieser sieht man mal wieder, wie schlecht es um die Lesekompetenz in der Gesellschaft bestellt ist...

  12. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: neocron 31.05.16 - 21:27

    gibt es bereits!

  13. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: HubertHans 01.06.16 - 08:13

    Stoker schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dann klick doch mal auf den Link den ich gepostet habe und lies bevor du
    > hier antwortest. Was du schreibst ist falsch!
    > Alle Räder dürfen Batteriebeleuchtung haben, aber bei Rennrädern bis 11kg
    > darf diese abgenommen werden.
    >
    > "Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte
    > mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren
    > Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V
    > (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher
    > als Energiequelle ausgerüstet sein."

    Und was sagt dir das Wort Lichtmaschine? Oh man...

  14. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Anonymer Nutzer 01.06.16 - 08:18

    Und was sagt dir das wort "oder "? ^-^

  15. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Subsessor 01.06.16 - 08:22

    Sorry, HubertHans, aber das ist tatsächlich Blödsinn. Das war früher mal so, ist es aber seit 3 Jahren nicht mehr. Es wäre schön, wenn man an Gesetzestext mit mehr Ziel ran geht als nur den anderen von der eigenen (irrtümlichen) Meinung zu überzeugen.
    Da sollte man sich dann auch ein "Oh man" schon mal verkneifen, bevor man sich nicht an die eigene Nase gefasst hat.

    http://www.adfc.de/technik/fahrradteile-und-zubehoer/beleuchtung/beleuchtungsvorschriften/die-neuen-beleuchtungsvorschriften

  16. Re: Blinker am Fahrrad in DE nicht zulässig

    Autor: Stoker 01.06.16 - 09:25

    Prinzeumel schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und was sagt dir das wort "oder "? ^-^


    Genau das wollte ich auch gerade schreiben :-)
    "Oh man"

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