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Schaar: Komplizierter Umgang mit Informationsfreiheitsgesetz

Bis vor kurzem waren Behördenvorgänge für den Bürger in allen Fällen, bei denen er kein berechtigtes Interesse nachweisen konnte, uneinsehbar - es galt der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Seit Januar 2006 sind Bundesämter zu ausführlichen Auskünften verpflichtet, auch wenn der Bürger dieses Interesse nicht nachweisen kann. Doch schon gibt es Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der den Umgang der Behörden mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz nach Beschwerden gegenüber dem Focus kritisierte.


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