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Fragwürdiges Urteil
Autor: blub 25.04.06 - 09:40
Ich halte die Aktionen des Beklagten für 'geschmacklos'. Allerdings nicht für illegal!
Muss ich bei jeder künftigen Domainregistrierung vorher bei z.B. Denic nachfragen, ob die Domain irgendwann mal registriert war, weil mich der damalige Inhaber verklagen könnte, wenn ihm der Inhalt nicht gefällt?
Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann ich danach auch nicht den neuen Eigentümer verklagen, weil er den Garten nicht mehr pflegt.
Wenn ich mein Auto verkaufe und der neue Eigentümer wäscht es nicht regelmäßig, kann ich ihn auch nicht verklagen, weil er meinem Ansehen schadet. -
Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: mat76 25.04.06 - 09:48
Die Vorgehensweise des Beklagten könnte man als allenfalls unhöflich bezeichenen. Wenn die Domain frei wird, ist sie frei und kann gekauft werden. Was dann der Käufer damit macht ist doch sein Ding.
blub schrieb:
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> Ich halte die Aktionen des Beklagten für
> 'geschmacklos'. Allerdings nicht für illegal!
> Muss ich bei jeder künftigen Domainregistrierung
> vorher bei z.B. Denic nachfragen, ob die Domain
> irgendwann mal registriert war, weil mich der
> damalige Inhaber verklagen könnte, wenn ihm der
> Inhalt nicht gefällt?
>
> Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann ich
> danach auch nicht den neuen Eigentümer verklagen,
> weil er den Garten nicht mehr pflegt.
>
> Wenn ich mein Auto verkaufe und der neue
> Eigentümer wäscht es nicht regelmäßig, kann ich
> ihn auch nicht verklagen, weil er meinem Ansehen
> schadet.
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: RainerP 25.04.06 - 09:49
blub schrieb:
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>blablub
Hier ist es der Vorsatz der zählt!
Gruß
Rainer
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: ach_nö 25.04.06 - 09:50
AUTSCH .. aber es tut nicht schon weh, oder?
..und ja, man'N muss, sollte, sich zumindest informieren, ob es bei einem Domainnamen um einen geschützten Namen, bzw Begriff handelt, oder sonstige Rechte damit verbunden sind. Allerdings dürfte das heutzutage auch nur eine Sache von wenigen Minuten sein; Denic und Google sei Dank.
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: Hinkt 25.04.06 - 09:53
Dein Vergleich ist ungenau. Du musst es anders formulieren. Du gehst aus Deiner Wohnung um den Muell wegzubringen. Als Du wieder kommst, ist die Wohnung besetzt, mit dem Schild vorne dran: "For Sale"
Ich meine, wieso solltest Du dich beschweren? Warst doch draussen aus der Wohnung, also was solls??! -
Fragwürdige Vergleiche
Autor: Tyler Durden 25.04.06 - 09:55
blub schrieb:
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> Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann ich
> danach auch nicht den neuen Eigentümer verklagen,
> weil er den Garten nicht mehr pflegt.
Wenn sich in meiner Wohnung plötzlich wildfremde Menschen breit machen, nur weil ich einmal nicht pünktlich die Miete gezahlt habe und sie sich an meinem Telefon mit meinem Namen melden um den Angerufenen dann Zeitschriften-Abos zu verkaufen, dann werde ich klagen.
TD
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: moppi 25.04.06 - 09:57
blub schrieb:
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> Ich halte die Aktionen des Beklagten für
> 'geschmacklos'. Allerdings nicht für illegal!
> Muss ich bei jeder künftigen Domainregistrierung
> vorher bei z.B. Denic nachfragen, ob die Domain
> irgendwann mal registriert war, weil mich der
> damalige Inhaber verklagen könnte, wenn ihm der
> Inhalt nicht gefällt?
>
> Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann ich
> danach auch nicht den neuen Eigentümer verklagen,
> weil er den Garten nicht mehr pflegt.
>
> Wenn ich mein Auto verkaufe und der neue
> Eigentümer wäscht es nicht regelmäßig, kann ich
> ihn auch nicht verklagen, weil er meinem Ansehen
> schadet.
also ich finde das schon in ordnung das es so ein urteil giebt. schon mal einen domain grabber in aktion gesehen ? die stellen einge hundert abfragen in der minute an um zu checken ob die domain vergeben oder frei ist. und das propblem ist eben dann wenn man die domain wieder haben will das man dann blechen darf wie nichts gutes. es ist die mieseste masche die ich kenne.
hier könnte ein bild sein -
Re: Fragwürdige Vergleiche
Autor: moppi 25.04.06 - 09:59
Tyler Durden schrieb:
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> blub schrieb:
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>
> > Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann
> ich
> danach auch nicht den neuen Eigentümer
> verklagen,
> weil er den Garten nicht mehr
> pflegt.
>
> Wenn sich in meiner Wohnung plötzlich wildfremde
> Menschen breit machen, nur weil ich einmal nicht
> pünktlich die Miete gezahlt habe und sie sich an
> meinem Telefon mit meinem Namen melden um den
> Angerufenen dann Zeitschriften-Abos zu verkaufen,
> dann werde ich klagen.
>
> TD
>
>
ja das ist ein passender vergleich. so sieht es ja meistens aus ...
hier könnte ein bild sein -
Re: Fragwürdige Vergleiche
Autor: Tyler Durden 25.04.06 - 10:08
Tyler Durden schrieb:
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> blub schrieb:
> --------------------------------------------------
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>
> > Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann
> ich
> danach auch nicht den neuen Eigentümer
> verklagen,
> weil er den Garten nicht mehr
> pflegt.
>
> Wenn sich in meiner Wohnung plötzlich wildfremde
> Menschen breit machen, nur weil ich einmal nicht
> pünktlich die Miete gezahlt habe und sie sich an
> meinem Telefon mit meinem Namen melden um den
> Angerufenen dann Zeitschriften-Abos zu verkaufen,
> dann werde ich klagen.
>
> TD
>
>
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: blub 25.04.06 - 10:48
ach_nö schrieb:
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> AUTSCH .. aber es tut nicht schon weh, oder?
>
> ..und ja, man'N muss, sollte, sich zumindest
> informieren, ob es bei einem Domainnamen um einen
> geschützten Namen, bzw Begriff handelt, oder
> sonstige Rechte damit verbunden sind. Allerdings
> dürfte das heutzutage auch nur eine Sache von
> wenigen Minuten sein; Denic und Google sei Dank.
>
>
Bei eingetragenen namen oder Handelsmarken ist das etwas ganz anderes. Und da sehe ich auch eine illegale Aktivität.
Das sind aber keine Warenzeichen so weit cih das erkennen kann.
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: blub 25.04.06 - 10:49
Domain gekündigt = ausgezogen und nicht nur eben kurz den Müll rausgetragen.
Wie die Domain gekündigt wurde, steht nach wie vor nicht fest. Nur, dass sie gekündigt wurde. -
Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: sihaya 25.04.06 - 11:12
blub schrieb:
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> Domain gekündigt = ausgezogen und nicht nur eben
> kurz den Müll rausgetragen.
> Wie die Domain gekündigt wurde, steht nach wie vor
> nicht fest. Nur, dass sie gekündigt wurde.
aber kommtes nicht auch darauf an wie sie in diesem fall gekündigt wurde? weil die grabber ja durchaus auch belegte domains besetzen...
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: SK 25.04.06 - 12:47
blub schrieb:
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> Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, kann ich
> danach auch nicht den neuen Eigentümer verklagen,
> weil er den Garten nicht mehr pflegt.
>
> Wenn ich mein Auto verkaufe und der neue
> Eigentümer wäscht es nicht regelmäßig, kann ich
> ihn auch nicht verklagen, weil er meinem Ansehen
> schadet.
Ganz so einfach ist es nicht. Man kann Internetadressen nicht mit Wohnadressen vergleichen. Internetadressen sagen meistens auch etwas über die Inhalte aus, die man dort findet.
Treffendere Vergleiche wären wohl eher folgende:
Gleich nachdem die Feuerwehr von Klein Kleckersdorf aus ihrem Gebäude auszieht, macht dort ein Puff auf. Die neuen Mieter denken aber nicht im geringsten daran, das Feuerwehrschild abzunehmen. Fritzchen sieht das es brennt, läuft zum Feuerwehrhaus, um den Brand zu melden, landet aber im Puff ...
Klaus kauft sich ein altes Auto von der Feuerwehr. Er lässt sowohl den Feuerwehrschriftzug, als auch Blaulicht und Sirene dran. Damit er die Picolo-Sektflaschen schneller durch den Feierabendverkehr transportieren kann, schaltet er ab und zu das Blaulicht an. Schön für Klaus, aber legal ist das bestimmt nicht.
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: jsteidl 25.04.06 - 14:30
sihaya schrieb:
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> aber kommtes nicht auch darauf an wie sie in
> diesem fall gekündigt wurde? weil die grabber ja
> durchaus auch belegte domains besetzen...
Nein, es ist nicht klar ersichtlich unter welchen Umständen die Domain gekündigt wurde und ob der Grabber daran mitgewirkt hatte. Das ist der Punkt.
Natürlich hat er das, und er hat die Domain nicht ohne Grund geholt. Aber da selbiges nicht nachgewiesen ist, bleibt das Urteil durchaus fragwürdig.
Es gibt eben nur drei Zustände für Domains: KK close, KK free (oder heist das anders?) und fest registriert.
Sollte die domain einen der KKs gehabt haben, ist die Übernahme und die Verwendung nach eigenen Bedürfnissen völlig rechtens.
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Total blödes Geschwätz!
Autor: TS. 25.04.06 - 17:31
moppi schrieb:
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> also ich finde das schon in ordnung das es so ein
> urteil giebt. schon mal einen domain grabber in
> aktion gesehen ? die stellen einge hundert
> abfragen in der minute an um zu checken ob die
> domain vergeben oder frei ist.
Na und? Welchen Tatbestand rechtfertigt das? Daß es Dir nicht gefällt ist noch unwichtiger als wenn der chinesische Reissack nicht umfällt.
> und das propblem
> ist eben dann wenn man die domain wieder haben
> will das man dann blechen darf wie nichts gutes.
> es ist die mieseste masche die ich kenne.
Da stellt sich die Frage, warum man eine Domain kündigt? Weil man sie wiederhaben will? Das wäre reichlich beknackt! Dann behält man sie wohl.
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Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: TS. 25.04.06 - 17:32
RainerP schrieb:
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> blub schrieb:
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> -----
> >blablub
>
> Hier ist es der Vorsatz der zählt!
Welcher Vorsatz? Welcher Tatbestand das Merkmal der Vorsatzes? Pupsen in der Turnhalle? -
Re: Fragwürdiges Urteil
Autor: RainerP 26.04.06 - 09:32
> Hier ist
> es der Vorsatz der zählt!
>
> Welcher Vorsatz? Welcher Tatbestand das Merkmal
> der Vorsatzes? Pupsen in der Turnhalle?
Sehr intelligenter Post;)
Die Aussage bezog sich darauf, daß der Erst-Poster der Meinung war, er müsse jetzt jedesmal irgendwas prüfen, wenn er eine Domain registriert und die zufällig vorher jemand anderem gehörte.
Es geht hier aber nicht um jemanden, der etwas zufällig macht, sondern um jemanden, der mit _Vorsatz_ anderen aus Versehen gekündigte oder nicht verlängerte Domains wegschnappt!
Gruß
Rainer -
Re: Gerechtes Urteil
Autor: fastix® 30.04.06 - 19:12
blub schrieb:
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> Das sind aber keine Warenzeichen so weit cih das
> erkennen kann.
Aha. Grundschule-Homersdorf.de, Feuerwehr-Fehrbellin.de und der ganze lange Rest des Schwanzes sind also alles Domain-Namen die von Mario Dolzer benutzt werden können um mit halbseidenen Versprechen auf einer pornographisch anmutenden Seite diejenigen Besucher, die dort was ganz anderes finden wollen, mit einem von Virenscannern (absichtlich) beanstandeten "Plugin" zu beglücken?
Hier liegt ganz klar die rechts- und sittenwidrige Ausnutzung eines guten Namens vor.
Als besondere Pervertierung empfinde ich es, dass Mario Dolzer zumindest bis zum Einsetzen des öffentlichen Druckes mindestens auf der Web-Seite der Grundschule Hormersdorf (es gibt auch Hinweise, dass gleiches mindestens mit der Webseite einer schweizer Schule geschah) die Inhalte von gratis-sex.ag (mitsamst Trojaner- Dolzer bestreitet, dass es einer sei) veröffentlichte und andererseits behauptet, er wäre gegen Kindesmissbrauch.
In einem anderen Fall wurden Besucher, die bei Google nach Mitgliedern eines Opern-Ensembles suchten mit der gleichen Porno-Scheiße beglückt. Man stelle sich vor, wie die Danem sich fühlten. Was hat der Dolzer mit einer kleinen Oper am Rhein zu tun? Mit welchen Recht konnektiert eine Domain dieses Namens?
Das der Dialer-Dolzer ein Interesse an der Verwertung des Restwertes der Domains hat bedeutet noch lange nicht, dass er das auch darf. Dass er es dennoch macht, zeigt wie Mario Dolzer dem deutschen Recht gegenüber steht.
Das Gericht hat geurteilt, wie geurteilt werden musste.
fastix®