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Viel zu späte Einsicht und trotzdem keine Lösung
Autor: Hatuja 09.12.16 - 18:20
Das Kernproblem ist und bleibt die Einzelmeldung. Die ist für die meisten Unis auch einfach rein personell nicht zu stemmen. So lange die Einzelmeldung nicht fallen gelassen wird, wird keine Uni einlenken.
Für Übergangs/-Zwischenlösungen ist es jetzt zu spät. In zwei Wochen ist Weihnachten. Viele gehen schon ein paar Tage früher in den Urlaub. Ab dem 1.1.17 müssen die Lehr-Systeme aber schon "sauber" sein. Bei den meisten Unis wird das Löschen schon im vollen Gange sein oder die Deadline bei spätestens Ende nächster Woche liegen. Jetzt gibts kein zurück mehr!
Tja, VG Wort, ihr konntet den Hals nicht voll genug bekommen. Jetzt werden euch die Einnahmen der Unis massiv wegbrechen. Zu hoch gepokert, würde ich sagen. -
Re: Viel zu späte Einsicht und trotzdem keine Lösung
Autor: kirjava 09.12.16 - 23:03
Eigentlich sollte es kein Problem sein, für die Lernplattformen ein Plugin zu programmieren, das beim Hochladen einer Datei abfragt: "Ist das meldepflichtig" und wenn ja, "Was ist die ISBN bzw. DOI".
Wenn dann noch automatisch die Seitenzahlen und die Kursgröße ausgelesen werden, sollte auch eine Einzelabrechnung machbar sein. -
Re: Viel zu späte Einsicht und trotzdem keine Lösung
Autor: schotte 09.12.16 - 23:19
kirjava schrieb:
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> Eigentlich sollte es kein Problem sein, für die Lernplattformen ein Plugin
> zu programmieren, das beim Hochladen einer Datei abfragt: "Ist das
> meldepflichtig" und wenn ja, "Was ist die ISBN bzw. DOI".
>
> Wenn dann noch automatisch die Seitenzahlen und die Kursgröße ausgelesen
> werden, sollte auch eine Einzelabrechnung machbar sein.
Klingt einfach, aber kannst Du: "Ist das meldepflichtig?" ohne Rechtsberatung selbstständig beantworten?
Ich nutze gern ACM Paper. ACM hat eine rechte relaxte Copyright Policy für den Edu-Bereich:
https://www.acm.org/publications/policies/copyright-policy#educational%20library
Heißt das jetzt, das ist nicht meldepflichtig? Oder hat VG Wort hier so eine Art Allgemeinvertretungsanspruch wie die GEMA? Muss ich es trotzdem melden? Wie kann die Hochschule überprüfen, ob die das auch korrekt abrechnen?
Nee, nee, da steckt der Teufel doch im Detail und da bin ich noch nicht bei DOI Nummern. Was ist die DOI Nummer des Scripts vom Kollegen, das ich da mit hochladen möchte?
Deutschland scheint irgendwie auf die Digitalisierung nicht vorbereitet, obwohl das angeblich so ein wichtiges Thema wird...
EDIT: Anbei noch 2 Links zu einer umfassenden Untersuchung der Uni Osnabrück zum Thema:
https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html
https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/stellungnahme_verbesserungsvorschläge_2016_06_07.pdf
1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.12.16 23:30 durch schotte. -
Zu viel Leute
Autor: maerchen 10.12.16 - 00:03
In einer Uni arbeiten zu viele Leute mit zu vielen unterschiedlichen Materialien. Da gibt es auch immer genügend, die solchen Bürokratie-Kram einfach "vergessen", ignorieren oder nicht genau wissen, wann sie wie was wo registrieren müssen. Viel zu viel Rechtsunsicherheit.
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Re: Viel zu späte Einsicht und trotzdem keine Lösung
Autor: nicoledos 10.12.16 - 00:07
Das Problem sind doch nicht Komplettwerke mit ISBN oder größere Auszüge dieser, welche als PDF eingestellt werden. Viele Unis haben sogar Verträge mit Verlagen wie Springer (nicht die mit den Zeitungen), deren Werke elektronisch bereit zu stellen.
Das Problem kommt dort, wo Skripte oder sogar ganze Onlinekurse erarbeitet worden und diese mit Zitaten und Beispielen aus anderen Werken gespickt sind. Dort soll jedes einzelne Zitat gemeldet werden. Das ist der Tropfen, der dass Fass zum überlaufen bringt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.12.16 00:11 durch nicoledos. -
Re: Viel zu späte Einsicht und trotzdem keine Lösung
Autor: Cok3.Zer0 11.12.16 - 02:55
Zum Verständnis: Das gilt für deutsche Verlage oder für alle? Für deutsche Urheber oder für alle oder nur für die, die in der VG-Wort sind?
Selbst wenn der Verlag erlaubt, kostenlos Kopien zu erstellen, muss die VG-Wort dann den Urheber entlohnen?
Warum liegen die vollen Verwertungsrechte nicht beim Verlag? Warum gibt es eine Urheberabgabe und nicht eine Verwertungsrechtabgabe? -
Re: Viel zu späte Einsicht und trotzdem keine Lösung
Autor: schotte 11.12.16 - 11:47
Cok3.Zer0 schrieb:
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> Zum Verständnis: Das gilt für deutsche Verlage oder für alle? Für deutsche
> Urheber oder für alle oder nur für die, die in der VG-Wort sind?
> Selbst wenn der Verlag erlaubt, kostenlos Kopien zu erstellen, muss die
> VG-Wort dann den Urheber entlohnen?
> Warum liegen die vollen Verwertungsrechte nicht beim Verlag? Warum gibt es
> eine Urheberabgabe und nicht eine Verwertungsrechtabgabe?
Fragen über Fragen, mit denen sich jetzt zehntausende Hochschulangehörige herumschlagen müssen und auf die es keine vernünftigen Antworten gibt.
Es wird derzeit so kommuniziert, dass es für alle Verlage gilt, ob in Deutschland oder im Ausland.
Das Aufkündigen der Pauschalabgabe hat eben nicht nur verwaltungstechnische Konsequenzen. Viel problematischer ist, das der bisher geltende gesetzliche Rahmen aufgekündigt wurde. War es bisher rechtlich relativ klar geregelt wie eine gesetzeskonformer digitaler Semesterapparat gestaltet werden muss, so sieht man sich derzeit als Hochschulangehöriger vor rechtliche Fragen gestellt, die niemand auch nur ansatzweise beantworten kann.
Da man als Professor (Beamter) in D. voll privatrechtlich haftbar gemacht werden kann, heißt das wohl, in Zukunft auf den digitalen Semesterapparat zu verzichten. Zu groß ist die Gefahr, dass man irgend etwas eingestellt, was dann scheinbar doch nicht erlaubt war...