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Und was geschieht...
Autor: good idea oh lord 19.05.06 - 11:12
...nach den zwei Jahren, wenn der Schlüssel immer noch nicht herausgegeben wurde?
Hat sich der Fall dann erledigt? -
Re: Und was geschieht...
Autor: DarkKnight 19.05.06 - 12:31
good idea oh lord schrieb:
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> ...nach den zwei Jahren, wenn der Schlüssel immer
> noch nicht herausgegeben wurde?
> Hat sich der Fall dann erledigt?
Nein, nach zwei Jahren wird wieder nach dem Schlüssel gefragt. Und wenn der dann nicht rausgegeben wird, gibt's wieder zwei Jahre... :) -
Re: Und was geschieht...
Autor: Sancho 19.05.06 - 13:28
DarkKnight schrieb:
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> Nein, nach zwei Jahren wird wieder nach dem
> Schlüssel gefragt. Und wenn der dann nicht
> rausgegeben wird, gibt's wieder zwei Jahre... :)
Nein, ganz falsch! Dann wird einfach angenommen, dass du bereits mehrere Kopien der verschlüsselten Daten gemacht hast. Du wirst kopfüber unter eine Rathausuhr gehängt und bist für den Rest deines Lebens ein Pendel!
;-)
Im Ernst: Nach (spätestens) zwei Jahren müsste der Fall ja erledigt sein, da es ja eine Strafe ist und keine Beugehaft o.ä.
Ich bezweifle, dass man für das gleiche Verbrechen in England zwei mal bestraft werden kann.
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Re: Und was geschieht...
Autor: good idea oh lord 19.05.06 - 13:40
DarkKnight schrieb:
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> Nein, nach zwei Jahren wird wieder nach dem
> Schlüssel gefragt. Und wenn der dann nicht
> rausgegeben wird, gibt's wieder zwei Jahre... :)
Hmmm... Das hört sich fair an. :)
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Re: Und was geschieht...
Autor: Mr.Hanky 19.05.06 - 14:29
Sancho schrieb:
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> Du wirst kopfüber unter eine
> Rathausuhr gehängt und bist für den Rest deines
> Lebens ein Pendel!
ROFL
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Re: Und was geschieht...
Autor: /dev/null 19.05.06 - 15:53
Oder was geschieht wenn man das Passwort vergessen hat? :-) Mal ein wenig mit PGP oder sogar nur mit RAR experimentiert und man bekommt in Erklärungsnot!
Nachtrag: Oh ich sehe gerade das hat schon jemand gefragt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.05.06 15:55 durch /dev/null. -
Re: Und was geschieht...
Autor: Rohkost 19.05.06 - 17:07
Also ich würde lieber 2 Jahre im Knast absitzen als meine Keys freizugeben.
Bedenke:
Möglichkeit A: 2 Jahre absitzen und gut is...
oder
Möglichkeit B: Du bist so ehrlich und sitzt
mehrere Jahre länger im Knast, weil du dich selbst
aus Angst vor 2 Jahren Knast selbst verknast hast...
;D -
Re: Und was geschieht...
Autor: lol4214442 19.05.06 - 19:21
Soviele schlechte Gewissen hier ;-)
Trotzdem. Den Privaten schüssel herauszugeben ist wie ein Eingriff in den Intimsphäre.
Wenn die könnten, würde bestimmt auch das Gehirn auslesen. Man man man.
Und was das vergessen angeht. Was ist wenn das Medium mal ein Bit vergisst. Dann kann auch das Orginalpasswort nicht mehr stimmen.
Zustände sind das hier in GB *tisk*tisk*tisk*
Da könnte die auch gleich die gesetzlich Verschlüsselung verbieten, damit keiner mehr seine Geheimnisse verstecken kann. -
Re: Und was geschieht...
Autor: Robin Hood 19.05.06 - 20:55
Der Schwachfug ist unhaltbar - oder wir erklären die €U absofort *ofiziell* zu Diktatur!
Dann allerdings hätten wir ab sofort das Recht(und die Pflicht?) auf gewaltsamen Widerstand!
Noch gilt,daß niemand sich selbst belasten muss oder bei irgendetwas was seitens der Strafverfolgungsbehörden gefordert wird mitarbeiten muss.
Trotzdem darf daraus nicht gefolgert werden, dass der Betreffende sich irgeneiner Straftat schuldig gemacht hat.
good idea oh lord schrieb:
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> ...nach den zwei Jahren, wenn der Schlüssel immer
> noch nicht herausgegeben wurde?
> Hat sich der Fall dann erledigt?
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Re: Und was geschieht...
Autor: GodsBoss 21.05.06 - 13:33
> Ich bezweifle, dass man für das gleiche Verbrechen
> in England zwei mal bestraft werden kann.
Das bezweifle ich auch. Aber:
Du rückst den Schlüssel nicht raus und wirst für zwei Jahre weggesperrt. Danach rückst du wieder den Schlüssel nicht raus!
Es sind zwei nicht identische Taten zum gleichen Sachverhalt. Beim zweiten Mal dürfte man ja noch schwerer bestraft werden, man ist ja Wiederholungstäter! -
Re: Und was geschieht...
Autor: GodsBoss 21.05.06 - 13:43
> Der Schwachfug ist unhaltbar - oder wir erklären
> die €U absofort *ofiziell* zu Diktatur!
> Dann allerdings hätten wir ab sofort das Recht(und
> die Pflicht?) auf gewaltsamen Widerstand!
Blablabla!
Vorratsdatenspeicherung wird eingeführt - "Wenn das so weitergeht, haben wir das Recht auf gewaltsamen Widerstand!"
Video-Überwachung wird eingeführt - "Wenn das so weitergeht, bla blubb!"
Verschlüsselte Daten müssen freigegeben werden - "Laber laber!"
Ein "Recht auf gewaltsamen Widerstand" ist doch absurd. Wenn man es einsetzen *darf*[1], kann es wohl nicht so schlimm sein, dass man es bräuchte. Wenn man es einsetzen *muss*, darf[1] man nicht. Also bitte!
[1] Dürfen im Sinne von "Von der Obrigkeit erlaubt". -
Re: Und was geschieht...
Autor: Ilja 17.01.08 - 02:49
Sancho schrieb:
> Ich bezweifle, dass man für das gleiche Verbrechen
> in England zwei mal bestraft werden kann.
Fuer das gleiche Verbrechen nicht.
Aber es ist ja eine erneute Weigerung, die auf eine
neue Anweisung folgt, das Passwort rauszugeben.
In einem Land, in dem solch ein grundlegendes
Rechtsstaatsprinzip, wie dass man sich nicht selbst
belasten muss, nicht gilt, wuerde ich nicht darauf
vertrauen, dass man in solch einem Fall nur einmal
dran ist.