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@golem:
Autor: das_mav 14.02.18 - 19:24
Solltet ihr da nicht auch ein wenig vorsichtiger sein?
"Die Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Der alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal."
Das ist klipp und klar eine ziemlich exakte Anleitung (ohne die Zwischenschritte) die dazu beiträgt Urheberrechtliches Material "illegal" zugänglich zu machen obwohl eine bereits eingeleitete einstweilige Verfügung dies klar untersagt.
An diesem Satz wird sich gerne mal aufgehangen. Nach meinem Verständnis ist nicht die Benennung des Weges zum umgehen, sondern gezielt das WIE hier fragwürdig.
Das "öffentliche zugänglich machen" sehe ich hier als gegeben an. Ist es eh: kinox.to steht im Header - mit der Anleitung aber auch für kbd Kunden und diese sehe zumindest ich sehr kritisch, so einfach sie sein mag. Adressen weg und beim ersten Komma ein Punkt, das wäre rechtlich denke ich besser verdaulich für die eh stark Durchfallgeplagte Urheberrechtsindustrie.
Dass das Dass mit das verwechselt wird, führt irgendwann dazu, dass das Dass das nicht mehr erträgt und dass das Dass das Das dann tötet.