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Schuster bleib bei deinen Leisten
Autor: Anonymer Nutzer 13.02.18 - 20:54
"Das besagt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." Also dürfe der Gläubiger - in Hessen ist das rechtlich gesehen der Hessische Rundfunk - Bargeld nicht ablehnen"
Nein, das besagt schlicht was dort steht. Der Herr Volkswirtschaftler interpretiert Dinge hinein, die dort nicht stehen. Zudem gibt es nicht zum Spaß viele, einzelne Gesetze, sogenannte Spezialgesetze. Lediglich die Verfassung ist immer zugleich anzuwenden.
Das Bundesbankgesetz gilt zunächst erstmal für die Bundesbank und den Zahlungsverkehr der Geschäftsbanken mit der Bundesbank. Der unbare Zahlungsverkehr unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Der Bargeldverkehr eben nicht. Das und nichts anderes besagt hier das Gesetz.
Wollte der Gesetzgeber ein generelles Recht zur Barzahlung einführen, dann müsste er das auch so ausformulieren - in der Verfassung, nicht im Bundesbankgesetz. -
Re: Schuster bleib bei deinen Leisten
Autor: Aki-San 14.02.18 - 06:44
Dann werden doch auch bestimmt die Kontoführungsgebühren und die anfallenden Überweisungsgebühren vom Staat bzw. dem "Service" übernommen, richtig?