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Was in dem Artikel nicht erwähnt wird...
Autor: Sev0r 23.02.18 - 02:08
Ist die Tatsache, dass die überwachung nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat durchgeführt werden darf.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 23.02.18 02:09 durch Sev0r. -
Re: Was in dem Artikel nicht erwähnt wird...
Autor: ustas04 23.02.18 - 08:28
Sev0r schrieb:
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> Ist die Tatsache, dass die überwachung nur auf Anweisung der
> Staatsanwaltschaft bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat
> durchgeführt werden darf.
Beispiel: Es ist soweit das kleinste Jornalistenarbeit als straftat oder verdächtig wird.
Zack. Es startet der Antiterrorismus apperat und schaltet immer mehr deiner Rechte aus. Die Definition von Terror verdacht wird dann mit der Zeit und vor allem von rechten nationalisten immer weiter weichgeklopft bis jede art von wissensbeschaffung als verdächtig gilt.
Schön und gut das man das nur unter verdacht machen kann. viel interessanter ist, DAS man es soweit treiben können soll.
Dieser Ansatz ist die gleiche kategorie wie trumps idee, lehrer mit waffen auszustatten....