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Ignoranz gegenüber Rechten und Pflichten in der IT weit verbreitet
Autor: Anonymer Nutzer 19.03.18 - 12:48
Man muss nur beliebige AGB überfliegen und stößt auf eine recht hohe Quote unwirksamer Klauseln oder Unfug, wie die notorische "salvatorische Klausel", die genauso unwirksam und überflüssig ist, wie der Evergreen "Disclaimer" der auf ein Urteil von LG Hamburg aus dem Jahre 1998 Bezug nimmt (auch als Link-Märchen in Fachkreisen bezeichnet), der lustigerweise sogar selbst abmahnbar ist.
Compliance mit den Rechten Anderer ist in der Welt der Erwachsenen nun einmal Grundvoraussetzung seriösen Handelns. Die Mentalität des "Computerfreaks", der sich nur für Hard und Software interessiert, können viele ITler leider nie ganz ablegen. -
Re: Ignoranz gegenüber Rechten und Pflichten in der IT weit verbreitet
Autor: Bigfoo29 19.03.18 - 13:38
Diese Mentalität MÜSSEN diese Jungs auch nicht ablegen, wenn sie mit grundlegendem Respekt für die Arbeit und Würde Anderer agieren. Für rechtliche Bedenken hat jede Firma wenigstens eine Rolle "Rechtsunterstützung" definiert und gelebt zu haben. Diese Rolle hat - proaktiv - die Produkte der Firma auf Rechtskonformität abzuklopfen.
Privat kann (in Grenzen, klar) jeder machen, was er will. Da kann ich auch GPL mit Non-GPL code linken. Ist zwar Mist, aber ich mache mich damit nichtmal strafbar. Das wird es erst, wenn ich versuche, mit diesen Ergebnissen Geld zu verdienen.
Regards. -
Re: Ignoranz gegenüber Rechten und Pflichten in der IT weit verbreitet
Autor: Eheran 19.03.18 - 14:08
>der Evergreen "Disclaimer" der auf ein Urteil von LG Hamburg aus dem Jahre 1998 Bezug nimmt
Hast du dazu einen Link? Mit den zwei von dir genannten Bezeichnungen findet man dazu nichts.
Ansonsten will ich noch diese schön sinnlosen "Disclaimer", die viele Firmen ihren Emails anhängen, nennen:
„Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet.“
Hahahaha. Soll ich vielleicht noch einen Brief mit Entschuldigungsschreiben schicken, mit einer Packung Gummibärchen und indianer Ehrenwort, dass ich die Mail wirklich gelöscht habe? Immer wieder peinlich und lässt mich durchaus auch an der Kompetenz zweifeln. -
Re: Ignoranz gegenüber Rechten und Pflichten in der IT weit verbreitet
Autor: Anonymer Nutzer 19.03.18 - 14:14
Eheran schrieb:
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> >der Evergreen "Disclaimer" der auf ein Urteil von LG Hamburg aus dem Jahre
> 1998 Bezug nimmt
> Hast du dazu einen Link? Mit den zwei von dir genannten Bezeichnungen
> findet man dazu nichts.
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> Ansonsten will ich noch diese schön sinnlosen "Disclaimer", die viele
> Firmen ihren Emails anhängen, nennen:
>
> „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
> Informationen.
> Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich
> erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese
> Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail
> und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet.“
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> Hahahaha. Soll ich vielleicht noch einen Brief mit Entschuldigungsschreiben
> schicken, mit einer Packung Gummibärchen und indianer Ehrenwort, dass ich
> die Mail wirklich gelöscht habe? Immer wieder peinlich und lässt mich
> durchaus auch an der Kompetenz zweifeln.
http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
Zu dem Email-Absatz, den du ansprichst, gibt's auch einen kurzen Artikel - und viele andere.
Mitunter scheinen die Urheber solchen Unfugs schon damit überfordert zu sein das Thema kurz zu googlen.