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Re: Was genau
Autor: rudluc 08.01.19 - 16:58
Und im Zuge seines Identitäsdiebstahls hat er Daten ausgespäht und entwendet.
Beim Weiterverwenden und Veröffentlichen der Familienfotos hat er das Urheberrecht verletzt.
Außerdem hat er mit einer Reihe von Zivilklagen zu rechnen. -
Re: Was genau
Autor: Anonymer Nutzer 08.01.19 - 17:37
Seismoid schrieb:
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> § 202c sieht eine Strafe bis zu 3 Jahre vor, ohne Mindeststrafmaß.
> "Verbrechen" sind (in DE) Delikte, die mit mindestens einem Jahr
> Freiheitsstrafe bedroht sind
> -> kein Verbrechen
> -> kein Verbrecher
>
> Umgangssprachlich darf man es aber natürlich nennen wie man will (da war
> schließlich auch "Krieg in Afghanistan" und "Soldaten sind Mörder").
Umgangssprachlich? Auch wenn es juristisch einen Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen gibt, wäre es mit neu wenn es einen Vergeher gibt. -
Re: Was genau
Autor: Seismoid 08.01.19 - 17:52
nixidee schrieb:
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> Seismoid schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > § 202c sieht eine Strafe bis zu 3 Jahre vor, ohne Mindeststrafmaß.
> > "Verbrechen" sind (in DE) Delikte, die mit mindestens einem Jahr
> > Freiheitsstrafe bedroht sind
> > -> kein Verbrechen
> > -> kein Verbrecher
> >
> > Umgangssprachlich darf man es aber natürlich nennen wie man will (da war
> > schließlich auch "Krieg in Afghanistan" und "Soldaten sind Mörder").
>
> Umgangssprachlich? Auch wenn es juristisch einen Unterschied zwischen
> Verbrechen und Vergehen gibt, wäre es mit neu wenn es einen Vergeher gibt.
Geht mir genau so. Aber es hat ja auch niemand behauptet, dass es einen "Vergeher" gibt ... -
Re: Diebstahl und in Umlaufbringen "geheimer" Daten
Autor: eidolon 08.01.19 - 18:05
Pecker schrieb:
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> Wenn du deine Haustüre nicht abschließst, ist der Diebstahl deiner Sachen
> trotzdem eine Straftat.
Das ist ja auch Diebstahl. Er hat dagegen nur Dinge kopiert, nicht gestohlen. -
Re: Was genau
Autor: floxiii 08.01.19 - 18:30
Pecker schrieb:
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> Der wusste, was er tut. Jugendstrafrecht... lächerlich.
> Klingt zwar alles nach einem Lausbubenstreich, aber da ist er übers Ziel
> hinausgeschossen.
Hallo? Sogar bei Mord aus niedrigen Beweggründen wird immer mal wieder Jugendstrafrecht angewandt. -
Re: Was genau
Autor: SJ 09.01.19 - 09:04
nixidee schrieb:
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> Der Typ ist ein Verbrecher
Woher weisst du das? Im Artikel steht nichts, dass er Vorstrafen wegen Verbrechen hat.
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Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann.