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kalkuliertes risiko
Autor: Anonymer Nutzer 24.04.19 - 23:34
rückstellung für gesetzesübertritte ... also wenn ich genug zurückstelle/unterstützt werde geht auch vergewaltigung in ordnung ... geld macht schließlich alles gleich.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.04.19 23:35 durch ML82. -
Re: kalkuliertes risiko
Autor: Eheran 25.04.19 - 07:53
Ich lese da nichts von Geldstrafen, alles Freiheitsstrafen:
Strafgesetzbuch (StGB), § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
>wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
>[viele Strafen mit >=12 Monaten]
>(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. -
Re: kalkuliertes risiko
Autor: Hotohori 25.04.19 - 13:33
Vielleicht sollte man hier auch bei entsprechend hohen Überschritten auch mit Gefängnisstrafen drohen und zwar für alle daran Beteiligten.
Geldstrafen, egal wie hoch, scheinen ja ganz offensichtlich nicht auszureichen. Das Unternehmen zahlt die Geldstrafe einfach, kommt noch ein paar Auflagen nach und das wars.