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Ring Doorbell
Autor: DerDick 02.12.19 - 18:00
Konnte im Artikel nichts dazu finden. Wie verhält sich das denn mit der Ring Doorbell und dem öffentlichen Raum?
Diese Filmt ja erst, wenn Bewegung auf dem eigenen Grundstück (wenn man den richtig markiert) erkannt wird bzw. jemand klingelt. Aber aufgrund der Position, wo ein Klingelknopf sein sollte, kommt man ja quasi gar nicht drum herum, öffentlichen Raum oder die Nachbarschaft mit drauf zu haben.
Im Netz konnte ich folgende Aussage finden "Den Einsatz von Videotürklingeln oder Videokameras, die sich ausschließlich nach dem Klingeln anschalten, hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 positiv beschieden.", allerdings steht im Urteil: "wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei
der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen
wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht."
Ring Doorbell macht da ja alles quasi anders:
* Kamera kann auch bei Bewegung aktiviert werden. (ist aber abschaltbar)
* Bildübertragung auch auf mein Handy, egal wo.
* Bildübertragung durchaus auch länger als 60 Sekunden.
* Aufzeichnung ist möglich.
Darf man die dann hier überhaupt verwenden?!