"Gebühren"
Autor: torpedo 28.09.06 - 13:04
Ich erlaube mir aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zu zitieren:
"Gebühren sind an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt und damit durch die Verwaltung als zweckgebundene Einnahmen zu behandeln."
Eine Gegenleistung lässt sich aus meiner Sicht nicht erkennen.
"Danach ist die Erhebung von Gebühren nur dann gerechtfertigt, wenn die Gebühr entweder Ausgleich für einen Vorteil sein kann, der dem Vermögen des Pflichtigen zu Gute kommt, oder Auferlegung von Kosten, die der Pflichtige verursacht hat und für die er Verantwortung zu tragen hat [...]"
Aus Medienkonsum ist noch keiner reich geworden - zumindest kein Konsument. Wo soll also der Vorteil für mein Vermögen sein? Und welche Kosten hätte ich dem Staat verursacht, wenn ich Medien nutze? Strom und Übertragungswege werden doch nicht staatlich finanziert.
Von einer "Gebühr" kann hier also bestimmt keine Rede sein.
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torpedo | 28.09.06 - 13:04 |
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Jörg | 28.09.06 - 13:09 |
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torpedo | 28.09.06 - 14:31 |