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Erschöpfungsgrundsatz
Autor: maxule 22.10.20 - 22:26
Wikipdia-Link
Falls es nicht um eine von Lenovo hinzugefügte Codec-Software, sondern einen bereits lizensierten Hardware-Codec (Grafikchip?) gehen sollte, könnte das auch ziemlich teuer für Nokia nach hinten losgehen.
Wie ich allerdings Daimler einschätze, haben sie den bestimmt eingespart... -
Re: Erschöpfungsgrundsatz
Autor: Eheran 23.10.20 - 15:54
Dann hat Nokia sowie das Münchener Gericht und vermitlich auch Lenovo Scheiße gebaut? Niemand hat so eine einfache "Lösung" gesehen?
Wohl kaum. -
Re: Erschöpfungsgrundsatz
Autor: Potrimpo 23.10.20 - 18:47
Der Erschöpfungsgrundsatz tritt erst dann ein, wenn das Produkt durch den Hersteller in Verkehr gebracht wurde. Zudem gibt es gerade im Patentrecht noch Differenzierungen hinsichtlich des Inverkehrbringens nach Örtlichkeit (EWR/außerhalb EWR).
Lenovo bringt die Produkte (z.B. Laptop) als Hersteller in den EWR-Markt ein. Und zweifelt selbst überhaupt nicht daran, dass Lizenzabgaben abzuführen sind, lediglich die Höhe ist zweifelhaft.
Mein Gott wäre das schön, wenn sich sämtliche Rechtsfragen durch Buzzwords aus der Wikipedia so einfach lösen würden. Bräuchte man nur noch Foristen für die kniffeligsten Sachverhalte.