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  5. › Google darf mit Domains handeln

Jäger und Sammler

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  1. Thema

Jäger und Sammler

Autor: Daggett 01.02.05 - 23:18

Auch nicht schlecht: Ein betreiber einer suchmaschine, die über aussergewöhnliche statistiken der meistgesuchten begriffe verfügt, darf "fehlende" domains registrieren und verkaufen - eine wahre goldgrube, seit dem das "vorregistrieren" der domains ja wieder erlaubt ist...


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Jäger und Sammler

Daggett | 01.02.05 - 23:18

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