Aber wenn.. also.. glglgl
Autor: Thomas Nickl 17.11.06 - 02:59
"Obwohl Art. 95a UrhG und die Vorschriften des Rechts der unerlaubten Handlung und der Störerhaftung insoweit einschränkend ausgelegt werden müssen, dass jedenfalls im Kernbereich noch eine Presseberichterstattung auch über Produkte, die Kopierschutz in rechtswidriger Weise umgehen, möglich sein muss, kann hieraus vorliegend eine Rechtfertigung aktiver Unterstützungshandlungen, wie sie die Verlinkung darstellt, nicht abgeleitet werden."
Wenn ich also schreibe dass es tötlich ist eine bestimmte Menge an Apfelkernen mit dem Gehäuse zu zerkauen, ist das legal. Wenn ich aber den exakten Ort von dieser Menge Äpfeln in Längen- und Breitengradangabe dazuschreibe (setzen eines Links, in der Realität durch Füße, im Internet durch Fingerdrücken durchzuführen), ist das eine aktive Unterstützungshandlung?!?!?
Sagt mal, bin ich nur so bescheuert oder macht es einfach keinen Sinn mehr, in Deutschland informationstechnologie anzubieten?
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Aber wenn.. also.. glglgl |
Thomas Nickl | 17.11.06 - 02:59 |
Äpfel und Birnen |
Hinweiser | 18.11.06 - 19:27 |



