-
Moment...
Autor: Ur Heber 27.11.06 - 10:36
bisher bin ich (u. a. durch Vorlesungen an meiner ehem. Hochschule) davon ausgegangen dass der Urheberrechtsschutz lebenslang gilt und 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.
-
Re: Moment... (Nachtrag)
Autor: Ur Heber 27.11.06 - 10:40
Meine Aussagen betreffen das Deutsche Urheberrecht.
'Ähnliche Forderungen gibt es auch in Deutschland. "Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie ihre frühen Musikaufnahmen den Urheberrechtsschutz verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben gerechte Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen beziehen können", forderte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände bereits im März 2005.'
Was soll diese Forderung?
-
Re: Moment... (Nachtrag)
Autor: Lim_Dul 27.11.06 - 10:48
Ur Heber schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Meine Aussagen betreffen das Deutsche
> Urheberrecht.
>
> 'Ähnliche Forderungen gibt es auch in Deutschland.
> "Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie
> ihre frühen Musikaufnahmen den Urheberrechtsschutz
> verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben
> gerechte Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen
> beziehen können", forderte Gerd Gebhardt,
> Vorsitzender der deutschen Phonoverbände bereits
> im März 2005.'
>
> Was soll diese Forderung?
>
§ 82 Dauer der Verwertungsrechte
Ist die Darbietung des ausübenden Künstlers auf einen Bild- oder Tonträger aufgenommen worden, so erlöschen die in den §§ 77 und 78 bezeichneten Rechte des ausübenden Künstlers 50 Jahre, die in § 81 bezeichneten Rechte des Veranstalters 25Jahre nach dem Erscheinen des Bild- oder Tonträgers oder, wenn dessen erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. 2Die Rechte des ausübenden Künstlers erlöschen jedoch bereits 50 Jahre, diejenigen des Veranstalters 25 Jahre nach der Darbietung, wenn der Bild- oder Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist. 3Die Frist nach Satz 1 oder 2 ist nach § 69 zu berechnen.
Hier steht auch was für 50 oder 50 Jahren.
Allerdings betrifft dies meines Erachtens nur die Darbietung, nicht das Werk an sich.
Lustige Erlebnisse mit der Deutschen Bahn: http://www.bahn-spass.de/ -
Re: Moment... (Nachtrag)
Autor: Ur Heber 27.11.06 - 10:53
> Hier steht auch was für 50 oder 50 Jahren.
>
> Allerdings betrifft dies meines Erachtens nur die
> Darbietung, nicht das Werk an sich.
So verstehe ich das auch. Jetzt wäre nur die Frage ist die Veröffentlichung des Werkes auf CD (o. ä.) (Studioaufnahme) das Werk oder nur eine Aufzeichnung einer Darbietung? -
letzteres
Autor: x1XX1x 27.11.06 - 11:39
> Aufzeichnung einer Darbietung
aber ich bin kein jurist... -
Re: Moment... (Nachtrag)
Autor: Anonymer Nutzer 27.11.06 - 11:52
Ur Heber schrieb:
-------------------------------------------------------
> > > Hier steht auch was für 50 oder 50
> Jahren.
>
> Allerdings betrifft dies meines
> Erachtens nur die
> Darbietung, nicht das Werk
> an sich.
>
> So verstehe ich das auch. Jetzt wäre nur die Frage
> ist die Veröffentlichung des Werkes auf CD (o. ä.)
> (Studioaufnahme) das Werk oder nur eine
> Aufzeichnung einer Darbietung?
Blöde Frage :-)
Im Zweifel immer gegen den Kunden - was denn sonst ?
Duke.
-
Re: Moment... (Nachtrag)
Autor: guhl 27.11.06 - 22:11
>
> Blöde Frage :-)
> Im Zweifel immer gegen den Kunden - was denn sonst
> ?
>
> Duke.
>
was für eine dämmliche antwort!
das ganze würde mich aber auch sehr interessieren...