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Jetzt noch §45 StVO anpassen ....
Autor: barforbarfoo 21.09.21 - 18:23
.... um eine vernünftige Infrastruktur für Radler zu legalisieren.
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Re: Jetzt noch §45 StVO anpassen ....
Autor: smonkey 22.09.21 - 08:22
§45 hat 11 Absätze die jeweils selbst nicht kurz sind. Magst Du Deinen Einwand etwas konkretisieren?
Grundsätzlich finde ich ja, sollten Fahrradfahrer an Straßenübergangen Vorfahrt haben (analog eines Zebrastreifen). Wenn ich beobachte, dass eine Fahrradfahrerin an einer vielbefahrerenen Straße gefühlt minutenlang warten muss und eine ganze Blechlawine an Autos vorbei lassen muss, finde ich das die völlig falsche Priorisierung. -
Re: Jetzt noch §45 StVO anpassen ....
Autor: barforbarfoo 22.09.21 - 12:46
smonkey schrieb:
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> §45 hat 11 Absätze die jeweils selbst nicht kurz sind. Magst Du Deinen
> Einwand etwas konkretisieren?
Ganz grob: fließender Verkehr (damit sind nur Autos gemeint) hat Vorrang und ist zu fördern und darf nur bei Gefahren eingeschränkt werden.
Ausführlicher und Hintergrund:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-11-20_texte_94-2019_rechtsinnmobil_1-teilbericht-recht-innovation.pdf
https://www.duh.de/pop-up-rechtsgutachten/
https://www.google.com/search?q=afd+pop+up