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Wird es eine Sammelklage geben?
Autor: Harioki 08.10.21 - 18:21
Es scheint doch so, dass Twitch durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und der damit nicht verhinderten Entwendung privater Nutzerdaten durch Fremde massiv gegen die DSGVO verstoßen hat: Art. 4 Nr. 12:
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.