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Microsoft hatte vollständig recht
Autor: fabiwanne 07.12.21 - 22:13
Read only datenhaltungen sind mindestens seit 1970 üblich und werden auch in jeder besseren Onlineanwendung seit 40 Jahren eingesetzt. (Auch wenn das bei MS eventuell etwas später eingezogen ist. Die Banken haben das sicher, wie von MS angeführt seit den 70ern gemacht.)
Schon 1995 kam mit PHP eine Programmiersprache, die explizit dafür deighned wurde, um dynamische Inhalte fürs Web zu generieren.
Da geht es nicht darum, ob man das Problem "an der Wurzel" packen sondern einfach das für das absolut obvius argumentiert. Während der Unterschied zwischen Verfahren und Algorithmus halt deutlich schwer festzustellen ist.
Dass die Softwarepatente anerkannt werden ist dann nochmal eine andere Sache.
Sorry, aber je mehr Gerichtsurteile ich lese, desto mehr muss ich sagen: Es braucht endlich harte Strafen gegen Richter die offensichtlich Urteile entgegen dem Gesetzeswortlaut fällen. Sonst drehen die einfach frei. Dazu gehört btw. auch, dass man sich auf andere offensichtliche Fehlurteile berufen kann (Siehe TMG oder Mord wo der Gesetzgeber mehrfach nachgebessert und das Gegenteil von dem was die Richter urteilen rein geschrieben hat, aber die Richter sich halt doch wieder auf Urteile aus vorheriger Zeit berufen, weil die Gesetzgeber Rechtsprinzipien, die nicht auf Gesetzen beruhen nicht entfernen kann.) Oder eben die Softwarepatente.
Und eben dass man nicht interpretieren darf, das irgend etwas ganz anders gemeint war, oder heute wäre. -
Re: Microsoft hatte vollständig recht
Autor: Cryptokrat 07.12.21 - 23:40
Für die Nichtigkeitserklärung des Patents war das Gericht nicht zuständig. Da das Patent gilt, gibt es keinerlei Zweifel an dessen Durchsetzbarkeit.
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Re: Microsoft hatte vollständig recht
Autor: franzropen 08.12.21 - 07:15
Dann hätte Microsoft anbringen sollen, dass das Patent auf Basis des EPÜ ausgeschlossen ist
"Microsoft hat den zwei Urteilen zufolge zwar geltend gemacht, die Gegenstände des Schutzrechts seien nicht patentfähig. Das Unternehmen verwies dabei aber nicht darauf, dass diese schon auf Basis des EPÜs und des darauf aufbauenden deutschen Patentgesetzes von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.
Vielmehr argumentierte Microsoft, dass die geschützten Gegenstände gegenüber dem Stand der Technik nicht neu seien, jedenfalls aber nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhten. Die Gerichte prüften in diesem Sinne nur die sogenannte Erfindungshöhe, nicht jedoch die Zulässigkeit des Softwarepatents an sich."
Sie wollen aber ihre eigenen Softwarepatente nicht verlieren.