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CoronaWarnApp und die Ämter ?
Autor: senf.dazu 14.01.22 - 19:04
Erfüllt das Checkin mit der CoronaWarnApp statt Luca die strafbewehrten Forderungen der Gesundheitsämter/Ordnungsämter an die lokalen Betriebe nach Nachverfolgung ?
Bzw. müssen die Ämter sich mit der CoronaWarnApp zufrieden geben - und die Restaurantbetreiber oder Friseursalons sind damit auf der sicheren Seite ?
2 mal bearbeitet, zuletzt am 14.01.22 19:05 durch senf.dazu. -
Re: CoronaWarnApp und die Ämter ?
Autor: ACakut 17.01.22 - 13:39
Nein, war zumindest in den meisten Bundesländern definitiv nicht so, weil man dort ja anonym einchecken konnte und eben eine namentliche Erfassung gefordert war.
Bei luca&Co wurden diese Namenslisten digital erfasst und der Betreiber musste dafür Sorge tragen, dass auch alle erfasst werden. Entweder indem er auf dem angedachten Wege die Kunden selbst scannt, oder durch die (weil einfacher, nahezu ausschließlich genutzten) QR-Codes am Tisch, die der Kunde dann (hoffentlich) selbst scannt. Dazu gab es dann i. d. R. eine Übersicht, wie viele Personen eingecheckt sind, um zu überprüfen, dass das auch wirklich alle getan haben.
Da sich aber nicht immer alle wieder zum rechten Zeitpunkt ausgecheckt haben, ist das natürlich aber keine zuverlässige Verifikation (Beispiel: Am Tisch sitzen 5 Leute, zwei haben Zettel ausgefüllt. Übersicht zeigt 3x luca an, sieht also alles gut aus. Dabei haben nur 2 vorige Gäste noch nicht ausgeloggt und nur 1 der neuen eingecheckt.)
Durch diese an sich erfreuliche Funktion des Vorenthaltens persönlicher Daten gegenüber dem Betreiber gibt es aber noch ein weiteres Problem: Er kann die Plausibilität der Daten gar nicht mehr überprüfen und muss sich auf die Eingaben des Nutzers in luca&Co verlassen. Diese setzten dann meistens mehr oder weniger erfolgreich SMS zur Überprüfung der angegebenen Rufnummer ein, damit Mickey Mouse und Donald Duck nicht noch mehr Restaurants besuchen.