Re: GG Art. 9
Autor: anakonda 07.05.07 - 11:58
aracon schrieb:
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> Art. 9:
> "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-
> und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu
> bilden, ist für jedermann und für alle Berufe
> gewährleistet. Abreden, die dieses Recht
> einschränken oder zu behindern suchen, sind
> nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind
> rechtswidrig. ..."[1]
>
> Und tschüss Telekom.
>
> [1] www.bundestag.de
Das Grundgesetz regelt das Verhälnis des Staates zum Bürger und umgekehrt. Die Telekom tritt hier als privater Arbeitgeber auf daher gilt das BGB und eine ganze Latte von Arbeits- und Mitbestimmungsvorschriften. Mehrheitseigner ist zwar die Bundesrepublik Deutschland und man kann wohl davon ausgehen, dass der neue Vorstand das Drohszenario mit ausdrücklichem Einverständnis des SPD-Finanzministers entwickelt hat. Aber das Grundgesetz greift in diesem Fall nicht. Steinbrück hat ja eine Heuschrecke mit 4,x% an der Telekom beteiligt, die jetzt dafür wohl für den Finanzminister in der Öffentlichkeit den Buhmann spielt.
Tschüss Telekom hilf den Mitarbeitern wenig, dem Service schon überhaupt nicht, tschüss Steinbrück & Co. schon bedeutend mehr.
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aracon | 07.05.07 - 11:33 |
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anakonda | 07.05.07 - 11:58 |