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Wo ist das aktuelle StGB?
Autor: fggsd 30.07.07 - 16:26
Ich würde die Änderungen gern mal nachlesen. Unter http://bundesrecht.juris.de/stgb/ scheint noch die alte Version (ohne §202c) zu sein.
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Re: Wo ist das aktuelle StGB?
Autor: Bitte Autor angeben 30.07.07 - 17:09
fggsd schrieb:
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> Ich würde die Änderungen gern mal nachlesen. Unter
> bundesrecht.juris.de scheint noch die alte Version
> (ohne §202c) zu sein.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdf
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. -
Re: Wo ist das aktuelle StGB?
Autor: netseeker 30.07.07 - 18:10
fggsd schrieb:
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> Ich würde die Änderungen gern mal nachlesen. Unter
> bundesrecht.juris.de scheint noch die alte Version
> (ohne §202c) zu sein.
den Gesetzesentwurf gibs hier: http://www.bmj.de/files/-/1317/RegE%20Computerkriminalit%E4t.pdf
Imho muss die Änderung noch vom Bundespräsidenten abgesgnet werden ehe sie in Kraft treten kann. Von daher waren die KisMAC-Entwickler vielleicht etwas zu voreilig. Andererseits glaubt offensichtich kaum jemand daran, dass der Bundespräsident die vorlage ablehnen wird.
Die Bundesregierung ist ja - im Gegensatz zu diversen Sicherheitsexperten, Gruppierungen wie dem CCC oder auch Entwicklern wie denen von kisMAC- der Meinung, dass der Paragraph exakt genug formuliert sei um die Herstellung/Beschaffung/Benutzung der darin umschriebenen Programme nur bei krimineller Absicht unter Straftatbestand zu stellen. Tja, Bundesregierungen wechseln und Anwälte und Gerichte scheren sich bei Rechtsfragen i.d.R. einen Dreck um "Meinungen" der Bundesregierung.