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Sicherungsverwahrung angemessen?
Autor: Bürger 14.09.07 - 07:46
Und das Urteil wird in der Berufung auch noch aufgeweicht werden, am Ende muss dieser **** wohl gar nicht ins Gefängnis. Auch ich hätte Sicherungsverwahrung richtig gefunden. Das lebenslanges Berufsverbot habe ich im Urteil leider überlesen.
Mich interessiert noch: Woher hatte dieser **** bereits eine Forderung gegen die TAZ? Kein normaler Mensch hat finanzielle Forderungen gegen eine Zeitung. Was hat dieser Mann vorher schon alles getan, um bei der TAZ an Geld zu kommen?
Zweitens: Wie kann es sein, dass ein Gericht vorher zugunsten dieses **** entscheidet, der gegen eine Bestätigungs-E-Mail geklagt hat, die ihm irgendjemand hat zukommen lassen? Vielleicht war er das sogar selbst, um anschließend Kasse machen zu können?
Falls das nicht alle verstanden haben, hier ist der Trick für Anwälte, um an Geld zu kommen: Man schickt einen Studenten in ein Internet-Café und bestellt über diesen bei einer Zeitung - in diesem Fall die TAZ - einen Newsletter auf den Anwalt. Direkt nach der automatischen Bestätigungs-E-Mail der Zeitung schickt der Anwalt dann eine Unterlassungserklärung an die Zeitung mit Rechnung raus. Ein todsicheres Einkommen für den Anwalt, solange ihm keiner auf die Spur kommt. Und zugleich ein Hinweis, wie krank und pervertiert unser derzeitges Recht ist.
Man wird man dem **** wohl nicht nachweisen können, dass er selbst die Grundlage für seine eigene Klage geschaffen hat. Also muss man davon ausgehen, dass er damit nichts zu tun hat (oder ich kriege selbst noch eine Klage von dem, weil ich Gegenteiliges unterstelle). Wie auch immer bin ich bin der Überzeugung, dass die 6 Monate, die noch nicht einmal rechtskräftig sind, ein viel zu mildes Urteil sind. Denn seine Opfer knabbern viele Jahre an den Verbrechen dieses ****.
P.S.: **** = Herr bzw. Herrn