Online-Händler kennen relevante Rechtsvorschriften kaum
Autor: Golem.de 11.07.03 - 09:27
Vor mittlerweile über drei Jahren ist das Fernabsatzgesetz 2000 in Kraft getreten, das wichtige Bestimmungen für den Online-Handel mit Endverbrauchern enthält. Seit Dezember 2001 gelten zudem die Vorschriften des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Online-Händlern zusätzliche Pflichten auferlegt. Dennoch kennen die meisten Händler wichtige Bestimmungen nicht und setzen sich so erheblichen Risiken aus. Neben Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände drohen vor allem verlängerte Rückgabemöglichkeiten der Kunden trotz Benutzung der gelieferten Ware.
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