-
damit es auch keiner versteht
Autor: nicoledos 20.11.07 - 12:36
am besten gleich das bgb als agb verlinken.
-
Re: damit es auch keiner versteht
Autor: xvlun 20.11.07 - 12:38
AGB dienen sowieso dazu die Rechte des Kunden einzuschränken. Was besseres als der Satz "Es gelten die Bestimmungen des BGB" kann dir als Kunde gar nicht passieren.
-
Re: damit es auch keiner versteht
Autor: nicoledos 20.11.07 - 12:47
xvlun schrieb:
-------------------------------------------------------
> AGB dienen sowieso dazu die Rechte des Kunden
> einzuschränken. Was besseres als der Satz "Es
> gelten die Bestimmungen des BGB" kann dir als
> Kunde gar nicht passieren.
Nur bei unseriösen Anbietern.
AGB, welche den Kunden bei B2C schlechter stellen, als im Gesetzbuch sind zumindest im jeweiligen Teil ungültig. Die Anwälte freuen sich. Im B2B sieht es etwas anders aus. -
Re: damit es auch keiner versteht
Autor: micha_widerruf 20.11.07 - 12:50
Hier ist aber gar nicht von AGB die Rede, sondern von gesetzlichen Informationspflichten, welche ja gerade durch das BGB vorgegeben werden...
xvlun schrieb:
-------------------------------------------------------
> AGB dienen sowieso dazu die Rechte des Kunden
> einzuschränken. Was besseres als der Satz "Es
> gelten die Bestimmungen des BGB" kann dir als
> Kunde gar nicht passieren.
-
Re: damit es auch keiner versteht
Autor: nicoledos 20.11.07 - 12:56
micha_widerruf schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hier ist aber gar nicht von AGB die Rede, sondern
> von gesetzlichen Informationspflichten, welche ja
> gerade durch das BGB vorgegeben werden...
>
> xvlun schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > AGB dienen sowieso dazu die Rechte des
> Kunden
> einzuschränken. Was besseres als der
> Satz "Es
> gelten die Bestimmungen des BGB"
> kann dir als
> Kunde gar nicht passieren.
>
>
wenn ich mich nicht täusche, ist die widerrufbelehrung teil der agb.
-
Re: damit es auch keiner versteht
Autor: micha_widerruf 20.11.07 - 12:57
das stimmt so pauschal nicht, sondern nur für sog. Zwingendes Recht, bzw. Normen mit verbraucherschützendem Charakter. Bsp: BGB sieht weitgehend Haftung für Verschulden vor (also auch leichte Fahrlässigkeit). In AGB kann leichte Fahrlässigkeit jedoch auch gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen werden (es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel...)
icoledos schrieb:
-------------------------------------------------------
> xvlun schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > AGB dienen sowieso dazu die Rechte des
> Kunden
> einzuschränken. Was besseres als der
> Satz "Es
> gelten die Bestimmungen des BGB"
> kann dir als
> Kunde gar nicht passieren.
>
> Nur bei unseriösen Anbietern.
> AGB, welche den Kunden bei B2C schlechter stellen,
> als im Gesetzbuch sind zumindest im jeweiligen
> Teil ungültig. Die Anwälte freuen sich. Im B2B
> sieht es etwas anders aus.
-
Re: damit es auch keiner versteht
Autor: micha_widerruf 20.11.07 - 13:00
nicoledos schrieb:
-------------------------------------------------------
> micha_widerruf schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Hier ist aber gar nicht von AGB die Rede,
> sondern
> von gesetzlichen
> Informationspflichten, welche ja
> gerade durch
> das BGB vorgegeben werden...
>
> xvlun schrieb:
>
> --------------------------------------------------
>
> -----
> > AGB dienen sowieso dazu die
> Rechte des
> Kunden
> einzuschränken. Was
> besseres als der
> Satz "Es
> gelten die
> Bestimmungen des BGB"
> kann dir als
> Kunde
> gar nicht passieren.
>
> wenn ich mich nicht täusche, ist die
> widerrufbelehrung teil der agb.
>
Sie können in die AGB integriert werden, müssen sie aber nicht. Man kann seinen Informationspflichten sehr gut nachkommen ohne diese in die AGB zu integrieren. Von daher sind sie per se erstmal keine AGB...