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Der Bundespräsident hätte die Chance
Autor: Schäubles Psychater 03.12.07 - 09:19
sich einen Platz in der Geschichte zu sichern, wenn er sich gegen en Aufbau eine Überwachungsstaates stemmen würde.
Ich befürchte Horst Köhler wird diese Chance nicht nutzen.
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Re: Der Bundespräsident hätte die Chance
Autor: naja 03.12.07 - 09:28
Schäubles Psychater schrieb:
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> sich einen Platz in der Geschichte zu sichern,
> wenn er sich gegen en Aufbau eine
> Überwachungsstaates stemmen würde.
> Ich befürchte Horst Köhler wird diese Chance nicht
> nutzen.
>
Der Mann hat ein rein Representatives Amt. Dem wird das so erklärt das es unbedingt nötig ist und auch nur dafür verwendet wird..."Sie können doch nicht dagegen sein Millionen Menschen zu retten, her Köhler, ODER?" -
Re: Der Bundespräsident hätte die Chance
Autor: Frühstücksdirektor 03.12.07 - 09:30
naja schrieb:
> Der Mann hat ein rein Representatives Amt. Dem
Selber naja, aber seine Befugnisse gehen doch ein wenig über die eines Frühstücksdirektors hinaus...
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der bundespräsi kann gesetze nur bei formfehlern ablehnen
Autor: alternative 03.12.07 - 12:13
inhaltliche wertung ist gar nicht seine aufgabe.
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Re: der bundespräsi kann gesetze nur bei formfehlern ablehnen
Autor: leD 03.12.07 - 13:26
alternative schrieb:
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> inhaltliche wertung ist gar nicht seine aufgabe.
Und wie kommt es dann zu sowas? http://www.bundespraesident.de/dokumente/-,2.633675/Pressemitteilung/dokument.htm -
Re: der bundespräsi kann gesetze nur bei formfehlern ablehnen
Autor: @ 03.12.07 - 13:29
Das hätten einige Politker gerne. Ist aber nicht so.
Einige Spielräume hat das Grundgesetz bewusst weit gefasst - auch wenn in der Regel kein Bundespräsident davon Gebrauch macht, sind sie dennoch vorhanden.
alternative schrieb:
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> inhaltliche wertung ist gar nicht seine aufgabe.
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Re: Der Bundespräsident hätte die Chance
Autor: MichaelAbel 03.12.07 - 14:27
naja schrieb:
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> Der Mann hat ein rein Representatives Amt.
Naja, dann schau dir mal bitte das hier an:
http://www.bundespraesident.de/dokumente/-,2.633675/Pressemitteilung/dokument.htm
bzw. schau dir mal Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) an.
Wenn er danach handelt muss er das Gesetz sogar ablehnen!
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Re: der bundespräsi kann gesetze nur bei formfehlern ablehnen
Autor: Marcus Höreth 04.12.07 - 10:36
Der Bundesrecht hat ein Prüfungsrecht. Nicht nur ein formelles, sondern auch ein materielles. Wenn er nach gründlicher Prüfung zu der Auffassung gelangt, das Gesetz sei verfassungswidig, kann er selbstverständlich die Ausfertigung verweigern. Seine Entscheidung der Nichtausfertigung kann indessen durch ein Organstreitverfahren - initiiert etwa durch die Bundesregierung - angefochten werden. Letztlich entscheidet dann Karlsruhe. Alles klar?
@ schrieb:
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> Das hätten einige Politker gerne. Ist aber nicht
> so.
>
> Einige Spielräume hat das Grundgesetz bewusst weit
> gefasst - auch wenn in der Regel kein
> Bundespräsident davon Gebrauch macht, sind sie
> dennoch vorhanden.
>
> alternative schrieb:
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> > inhaltliche wertung ist gar nicht seine
> aufgabe.
>
>
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Re: der bundespräsi kann gesetze nur bei formfehlern ablehnen
Autor: Horst2 04.12.07 - 10:42
Marcus Höreth schrieb:
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> Der Bundesrecht hat ein Prüfungsrecht. Nicht nur
> ein formelles, sondern auch ein materielles. Wenn
> er nach gründlicher Prüfung zu der Auffassung
> gelangt, das Gesetz sei verfassungswidig, kann er
> selbstverständlich die Ausfertigung verweigern.
> Seine Entscheidung der Nichtausfertigung kann
> indessen durch ein Organstreitverfahren -
> initiiert etwa durch die Bundesregierung -
> angefochten werden. Letztlich entscheidet dann
> Karlsruhe. Alles klar?
Holprig formuliert aber inhaltlich richtig.
Wäre ja nu auch nicht das erste mal, dass der horst einem im bundestag schon längst verabschiedetem gesetz nicht sein autogramm gibt.