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Widersprüchlich!
Autor: Fukr 05.12.07 - 12:50
Man redet von Schaden. Will aber gleichzeitig den 999-EUR-Kunden 600 EUR gut schreiben. Somit ist wohl kaum Schaden entstanden, oder wieso fügt sich denn T-Mobile diesen Schaden selbst zu? Es sieht eher so aus als wenn die Alternative durchaus machbar war zu diesen Konditionen.
Ausserdem Vodafone hat geklagt, vor einem Urteil ist die Rechtslage unklar. Danach geklärt. So ist das nunmal. Vor dem Richterentscheid kann niemand wissen wie sowas ausgeht. Vodafone hätte auch Recht bekommen können. Das weiß man erst nach dem Urteil. Bis dahin ist die Klage gerechtfertig wenn man nicht nachweisen kann dass sie böswillig war. -
Re: Widersprüchlich!
Autor: Youssarian 05.12.07 - 15:19
Fukr schrieb:
> Man redet von Schaden. Will aber gleichzeitig den
> 999-EUR-Kunden 600 EUR gut schreiben. Somit ist
> wohl kaum Schaden entstanden, oder wieso fügt sich
> denn T-Mobile diesen Schaden selbst zu?
Zum einen kennst Du den Vertrag zwischen T-Mobile
und Apple nicht und kannst daher auch nicht wissen,
welcher Anteil der 999 EUR an Apple geht. Schätzungs-
weise sind das 100% nach Abzug der Umsatzsteuer.
Zum anderen generiert schon der preiswerteste Tarif
Umsätze i.H.v. 1200 EUR in 24 Monaten, wobei man
ganz sicher von einer höheren, durchschnittlichen
Nutzungsdauer dieses Tarifs (und auch der höheren)
Tarife ausgehen darf.
Zum Dritten ist Dir nicht bekannt, welcher Aufwand
betrieben werden musste, um binnen 24 Stunden das
Angebot umzustellen. Und schließlich weißt Du auch
nicht, wieviele Geräte "vertragsfrei" über den La-
dentisch gegangen sind.
> Ausserdem Vodafone hat geklagt, vor einem Urteil
> ist die Rechtslage unklar. Danach geklärt. So ist
> das nunmal. Vor dem Richterentscheid kann niemand
> wissen wie sowas ausgeht. Vodafone hätte auch
> Recht bekommen können. Das weiß man erst nach dem
> Urteil. Bis dahin ist die Klage gerechtfertig wenn
> man nicht nachweisen kann dass sie böswillig war.
Du unterliegst einem Rechtsirrtum. Wenn A eine einst-
weilige Verfügung gegen B beantragt und "durchkriegt",
diese EV aber anschließend aufgehoben wird, haftet A
für den B durch die EV entstandenen Schaden in unbe-
grenzter Höhe. (Details z.B. in §945 ZPO)
A kann dieses Haftungsrisiko ausschließen, indem A
einfach nur klagt, aber keine EV beantragt. -
Re: ohjeh
Autor: 0815 05.12.07 - 21:31
Hi,
Youssarian schrieb:
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> Zum einen kennst Du den Vertrag zwischen T-Mobile
> und Apple nicht und kannst daher auch nicht
> wissen,
> welcher Anteil der 999 EUR an Apple geht.
> Schätzungs-
> weise sind das 100% nach Abzug der Umsatzsteuer.
>
> Zum anderen generiert schon der preiswerteste
> Tarif
> Umsätze i.H.v. 1200 EUR in 24 Monaten...
Lassen wir die Umsatzsteuer weg, würde bedeuten T zahlt 1000 Euro an Appel, das ganze bei Lieferung des Handys. Mit Vertrag kostet das Handy doch 400 Euro? Heißt also 600 Euro müssen noch über den Vertrag rein geholt werden. Also 12x 50 Euro/Monat, ein ganzes Jahr braucht also T um überhaupt die Handykosten wieder reinzuholen? Also muss derzeit T x-mal den vollen Handypreis an Appel bezahlen, obwohl diese erst in 12 Monaten das Geld dazu haben?
Eigentlich müsste Vodafone verklagt werden, da diese der Telekom ja Geld gespart haben.
MfG
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Re: ohjeh
Autor: Youssarian 05.12.07 - 21:37
0815 schrieb:
> Lassen wir die Umsatzsteuer weg, würde bedeuten T
> zahlt 1000 Euro an Appel, das ganze bei Lieferung
> des Handys.
Das ist, was ich vermute. Ich weiß es allerdings
genausowenig wie die anderen hier.
> Mit Vertrag kostet das Handy doch 400
> Euro? Heißt also 600 Euro müssen noch über den
> Vertrag rein geholt werden. Also 12x 50
> Euro/Monat, ein ganzes Jahr braucht also T um
> überhaupt die Handykosten wieder reinzuholen?
Auch hierüber existieren nur Vermutungen. Bei
Golem.de und Heise.de wurde schon wiederholt
angeben, dass Apple eine Umsatzbeteiligung von
30% erhalte. Wer das Gerücht aufgrund welcher
Fakten initial in die Welt gesetzt hat, weiß
ich nicht. Alle vermuten immer nur. ;-)