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wie in der USA?
Autor: JTR 19.12.07 - 17:59
Heisst das dass die Beweise nichtig sind? Verstösse dieser Art von der Staatsanwaltschaft gegenüber der Prozessordnung wäre meines Wissens in der USA die Nichtigkeit der Beweise. Oder irre ich mich da?
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Re: wie in der USA?
Autor: Yanosch 19.12.07 - 19:58
JTR schrieb:
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> Heisst das dass die Beweise nichtig sind?
> Verstösse dieser Art von der Staatsanwaltschaft
> gegenüber der Prozessordnung wäre meines Wissens
> in der USA die Nichtigkeit der Beweise. Oder irre
> ich mich da?
Nein. In Deutschland wird man nicht freigesprochen wegen Verfahrensfehlern auch wenn die Schuld fest steht, das gibts nur in der USA. Einzig wenn die Straftat mittlerweile verjährt ist.