Re: irreführende Überschrift
Autor: BSDDaemon 09.04.08 - 19:58
Kleiner Unterschied schrieb:
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> Eine Anfrage dient zur Klärung der rechtlichen
> Situation und ist keine Willensäußerung.
Die Anfrage weist auf die EU-Haushaltsordnung hin in der erklärt wird, dass Unternehmen die schwere Verfehlungen begangen haben und rechtskräftig verurteuilt wurden von Vergaben auszuschliessen sind.
Daher will die gute Frau wissen ob dieses denn auch wirklich konsequent umgesetzt wird und wenn nicht warum.
Steht alles in der Pressemitteilung.
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Suum cuique per me uti atque frui licet.
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Ein Betriebssystem ist immer nur so gut und sicher
wie der Administrator der es verwaltet.
Wie gut der Administrator jedoch seine Fähigkeiten
ausspielen kann, legt das Betriebssystem fest.
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Kleiner Unterschied | 09.04.08 - 17:01 |
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BSDDaemon | 09.04.08 - 19:58 |