Re: 5 Jahre Gefängnisstrafe
Autor: Youssarian 15.06.08 - 14:20
Metzlor schrieb:
> Die Herren sollten für mind. 5 Jahre ins
> Gefängnis!
Das ist aber kein Wunschkonzert. Den Strafrahmen
legt das Gesetz fest und nach dem, was ich bisher
gelesen habe, sind für reine Datenschutzvergehen
zwei Jahre das Maximum. Um die Höchststrafe bei
Ersttätern zu verhängen, bedarf es dann wohl auch
einer besonderen Schwere der Schuld und niedriger
Beweggründe (typischerweise also Habgier). Das
kann ich hier jedoch nicht erkennen.