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Re: Stimmt auch
Autor: Rechtsberater 29.08.08 - 19:10
quote schrieb:
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> Somian schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > vuiele verstehen nicht, dass sie durch den
> Kauf
> eines Spiels nicht die CD oder so etwas
> erwerben,
> sondern die persönliche Lizenz zum
> spielen, und
> diese nicht einfach weitergeben
> können.
>
> und du solltest mal lieber die lizenz bestimmungen
> handelsüblicher software (inklusive spiele)
> durchlesen. da steht nichts von personen gebunden
Der springende Punkt ist, daß Lizenz in Deutschland ein Rechtsbegriff mit einer ganz bestimmten bedeutung ist. Als Beispiel sei, z.B. die Lizenz Coca Cola in Deutschland zu vertreiben. Alle Rechte und alles was man mit dem Produkt so machen kann, wird eben dem Lizenznehmer zugestanden.
Genau das trifft auf Software prinzipiell nicht zu, und Lizenz ist einfach der falsche Begriff, denn wir dürfen mit der Software gerade all das nicht tun, was bei einer Lizenz normalerweise getan werden dürfte: Beispiele wären hier: Distribution, Kopieren und verkaufen etc.
Statt dessen möchte die Softwareindustrie sowas wie ein Nutzungsrecht verkaufen, was aber eben in Deutschland so nicht funktioniert. In diesem Sinne ist es also ein Produkt, wie z.B. ein Stück Seife. Ich kann es benutzen und ich kann es auch weiterveräußern. Das hat nichts mit einer Gesetzeslücke zu tun.
Übrigens ist das auch der Grund, warum es in Deutschland keine OEM Versionen mehr zu kaufen gibt (nur noch die System Builder Edition). Das Bundeln und Binden an eine Hardware ist nämlich ebenfalls nicht rechtens. Die Software kann getrennt von der Hardware verkauft werden, immer.
Wer übrigens ein Windows XP braucht, also ne gültige Lizenz:
Kleiner Tipp. Geht mal bei Eurem IT Fuzzy vorbei in der Firma und lasst Euch das Bapperl geben, wenn er alte Rechner wegschmeißt. Das Bapperl ist trotzdem noch eine gültige Lizenz.
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Re: Stimmt auch
Autor: Somian 29.08.08 - 21:01
Bernhard B. schrieb:
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> Unsinn.
> Wer eine Ware kauft erwirbt das Eigentum an dieser
> Ware.
nein, du erwirbst eine meist unbefristete nutzungslizenz^^
aber ich weißwas ihr meint.
trotzdem wäre es letztenendes für alle besser wenn die lizenz wie bei steam an euch gebunden ist. auch wenn es anfangs ein paar whiners gibt denen das nicht gefällt. ja, bei steam muss man sich anmelden etc. ich finde boxed-games auch besser, und an jemanden etwas weiterzuverkaufen- na gut, für mich ganz schön. Aber das nimmt wirklich ungeahnte dimensionen an, und wenn man schnell kauft und verkauft hat man schnell fast kostenlos viele spiele gespielt ohne sie wirklich gekauft zu haben.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.08 21:05 durch Somian. -
Re: Stimmt auch
Autor: Spencer 29.08.08 - 21:24
Herrlich. Der Text passt wie die Faust auf's Auge. ^^
TrollKiller schrieb:
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> Somian schrieb nur Bullshit:
> --------------------------------------------------
> -----
> <bullshit entfernt>
>
> 1. Kauf Dir mal einen Duden, schaden kann das
> nichts.
> 2. Erwirbt man nicht die Lizenz sondern die CD,
> die Packung, das Cover, das deutschsprachige
> Handbuch und was sonst noch dabei war.
> 3. Die Lizenz bekommt der Käufer erst zu sehen
> wenn er die Packung geöffnet hat, somit muss er
> sich nicht daran halten.
> 4. Deine Argumentation ist mangelhaft, denn danach
> könnte man genauso gut _alle_ SecondHand-Geschäfte
> verbieten. Kein Hersteller verdient etwas an einem
> Produkt das privat weiterveräußert wird.
> 5. Ich habe ein Problem mit an mich gebundenen
> Spielen, schon mal etwas von Datenschutz gehört?
> Es geht niemandem etwas an wer welche Spiele
> gekauft hat.
> 6. Solche Menschen wie Du gehören "eingedämmt",
> allein schon um die normaldenkende Bevölkerung zu
> schützen.
> 7. Es gibt genügend Budget-Spiele für einen
> Bruchteil der ursprünglichen Kosten, man muss nur
> warten können. Somit ist das ganze Gejammere der
> Hersteller für die Katz.
> 8. An alle anderen: Ein wunderschönes Wochenende,
> mögen euere Geschäfte auf dem Flohmarkt, bei eBay,
> unter Freunden oder wo auch immer gute Erträge
> bringen.
> 9. Sei so nett und mach das was alle anderen
> Trolle auch tun, Somian: Lass Dich net füttern und
> stirb.
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Re: Stimmt auch
Autor: Herr Neumann 29.08.08 - 22:09
König Kunde schrieb:
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> werde schrieb:
> --------------------------------------------------
> Aber mit Sicherheit. Wenn die mir verbieten meine
> gebrauchten Games bei Ebay zu verkaufen, steig ich
> auf Brettspiele um. Die kommen ja gar nicht mehr
> klar.
Meingott bist Du wahnsinnig? Brettspielhandel ist illegal! An Brettspielen kann man doch auch nur einmal verdienen! Wenn Du nicht mehr Mensch-ärger-dich-nicht(tm) spielen willst, hast Du das Spiel zu verbrennen oder -wenn das ökologisch nicht vertretbar ist- dem Recycling zuzuführen..
^^
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Re: Stimmt auch
Autor: Laton 29.08.08 - 23:42
Somian schrieb:
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> Bernhard B. schrieb:
Aber das nimmt wirklich
> ungeahnte dimensionen an, und wenn man schnell
> kauft und verkauft hat man schnell fast kostenlos
> viele spiele gespielt ohne sie wirklich gekauft zu
> haben.
Ja! Aber wo ist denn da das Problem? Ein Computerspiel ist auch nur ein Produkt! Sei es ein Auto, ein Stück Butter oder halt die "Nutzungserlaubnis" für ein Spiel; alles nur ein Produkt das ich mir kaufen kann und auch wieder verkaufen kann. Bsp.: Ich kaufe mir ein Fahrrad für 300€ und verkaufe das nach einem Jahr für 250€. Dann bin ich ein Jahr Fahrrad gefahren für nur 50€.
MfG Laton -
Software ist etwas anderes
Autor: regnis 30.08.08 - 16:58
Laut Gesetz darf man nicht-personalisierte Software auf Originaldatenträger weiterverkaufen. Deshalb darf auch µSoft den OEM-Windows-Verkauf in Dtl. nicht unterbinden. Was anderes ist es, wenn man bspw. die Software durch einen personalisierten Lizenzschlüssel nach dem Kauf freigeschaltet bekommt. Den darf man nicht weitergeben oder weiterverkaufen. In diesem Fall bekommst du aber im allgemeinen auch keine CD/DVD in die Hand, sondern lädst die Software aus dem Netz herunter.
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Re: Stimmt auch
Autor: Somian 31.08.08 - 00:34
laut gesetz darf man sich auch unendlich viel musik ziehen, indem man einfach radiosendungen rippt...^^
das problem ist, dass das besagte fahrrad deswegen so teuer ist, weil der hersteller es produziert hat. ihm kann es also fast egal sein, wenn es weiterverkauft wird, da er ja für die zweite person kein fahrrad herstellen musste. Bei einem Spiel aber wird das Budget von anfang an eingeplant, und zwar so, dass sich die leute die es spielen das spiel auch kaufen. Angenommen das fahrrad kostet ind er produktion je 2€, und einer kauft sich das fahrrad, dann bekomtm der hersteller seine 2€. wenn der köufer das fahrrad nun weiter verkauft, für 2€, bekommt der hersteller keine 2€, was ihm aber egal ist, da er auch keine 2€ für die produktion ausgegeben hat
bei einem spiel kostet die produktion z.B. 2€. spieler 1 kauft es sich für 1€ und spieler 2 auch für 1€. das ist ok. dumm nur, wenn sich spieler 2 das "gebrauchte" von spieler 1 für 1€ kauft. dann hat der hersteller nämlich nur 1€ bekommen, und damit die hänfte seiner produktionskosten gedeckt -
Re: Stimmt auch
Autor: Bernhard B. 31.08.08 - 01:33
Somian schrieb:
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> bei einem spiel kostet die produktion z.B. 2€.
> spieler 1 kauft es sich für 1€ und spieler 2 auch
> für 1€. das ist ok. dumm nur, wenn sich spieler 2
> das "gebrauchte" von spieler 1 für 1€ kauft. dann
> hat der hersteller nämlich nur 1€ bekommen, und
> damit die hänfte seiner produktionskosten gedeckt
Der Hersteller kann auch einfach nen Mehrwert schaffen,und somit den neukauf attraktiver machen.
Zum beispiel durch ne kleine figur,oder ähnliches.
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Leider nicht, Herr Lobbyist
Autor: Peter2442 31.08.08 - 12:08
Der Erwerb von Standardsoftware auf einem Datenträger gilt nach ständiget BGH und BFH Rechtsprechung als Sachenkauf, nicht als "Lizensierung"
BGH Urteil vom 22.12.1999 (Man beachte das Wort "Kauf-SACHE" im
ersten Satz)
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20000070.htm
BFH Urteil vom 13.03.97 (Leitsatz: "Der Verkauf einer
Standardsoftware ist dem Verkauf eines Buches oder einer Schallplatte
vergleichbar. Mit dem Verkauf werden daher keine Nutzungsrechte nach
§§ 15 ff. UrhG übertragen")
> http://www.ojr.de/index.html?/1997/46.htm
BGH Urteil vom 04.11.1987 ("...daß die unmittelbar nur für den
SACHKAUF geltenden Vorschriften der §§ 459 ff. BGB im Fall der
Veräußerung mangelhafter Software anwendbar sind")
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/22-erwerb-von-standardsoftware.php -
Du vergisst...
Autor: 340R 31.08.08 - 14:25
> bei einem spiel kostet die produktion z.B. 2€.
> spieler 1 kauft es sich für 1€ und spieler 2 auch
> für 1€. das ist ok. dumm nur, wenn sich spieler 2
> das "gebrauchte" von spieler 1 für 1€ kauft. dann
> hat der hersteller nämlich nur 1€ bekommen, und
> damit die hänfte seiner produktionskosten gedeckt
Du vergisst die Zeitachse. Spieler 1 und Spieler 2 können das Spiel nicht gleichzeitig spielen. Damit ist das Spiel wie ein Buch, es kann gebraucht verkauft werden.