Re: legal - illegal -scheissegal
Autor: Youssarian 03.11.08 - 18:47
Forscher schrieb:
>> In beiden Fällen erschleicht man sich einen geld-
>> werten Vorteil und schädigt das Vermögen eines
>> anderen.
> Dazu müsste zunächst eine Kopie alternativ gekauft
> worden sein.
Nein. Verlustlose Kopien erhöhen die Verfügbarkeit
des Gutes, ohne dass dessen Gesamtwert steigt. In
gewissen Grenzen (§53 UrhG) muss der Rechteinhaber
dies dulden. Außerhalb dieser Grenzen handelt es
sich um eine dem Diebstahl (bzw. der Hehlerei) ver-
gleichbare Straftat.
> Zum anderem ist es höchstbedenklich
> hier mit Schädigung von Vermögen zu argumentieren
> als ob der Raubtierkapitalismus das Mass aller
> Dinge wäre.
Blafasel. Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht.
Hier besteht also nicht einmal die Option auf eine
Änderung des Wesensgehalts des entsprechenden GG-
Artikels.
> Nur mal zum vergleich;
[...]
Alles keine Straftatbestände. Der "Schädiger" (also
z.B. der erkrankte Mitarbeiter) handelt nicht, son-
dern erleidet etwas, von dem er nicht profitiert.
Bring besser noch ein Autovergleiche. Die taugen
zwar auch nichts, sind aber oft wenigstens lustig. :-)
> Dann hast du den Unterschied noch immer nicht
> verstanden.
Doch, kein Problem. Nur schreibe ich keine Urteils-
begründungen oder Anklageschriften sondern nur Foren-
artikel.