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Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

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  1. Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Der Erfasste 03.12.08 - 13:52


    Da sieht man mal wieder wie glaubwürdig die Beteuerungen von Herrn Schäuble und Co wirklich sind:
    Nur in seltenen Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Verbrechen, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und auch dann nur in eingeschränkter Weise darf überhaupt erst auf Vorratsdaten zugegriffen werden (ich gebe zu es ist etwas überspitzt).

    2200 Fälle zwischen Mai und Juni!!!!2008 beweisen, dass der spezielle Sonderfall, wie es die Befürworter in Interviews immer betonen, die Regel ist!!!

    Letztendlich baut man den Staat unter dem Vorwand des Terrorismus in einen Überwachungsstaat aus. Ist unser Staat dann noch besser wie jene Staaten die der Westen als "Schurkenstaaten" bezeichnet?
    Können wir z.B. überhaupt noch die Überwachung in China anprangern?

    Von den Technischen Maßnahmen sind wir von diesen Ländern nicht mehr weit entfernt, aber bei uns dient ja alles nur der Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung;-)

  2. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Der Kaiser 03.12.08 - 17:32

    > Von den Technischen Maßnahmen sind wir von diesen Ländern nicht mehr weit entfernt, _aber bei uns dient ja alles nur der Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung_ ;-)
    Mit Sicherheit nicht.

  3. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Taschenrechner 03.12.08 - 19:05


    2200 zugriffe gegenüber mehreren milionen gespeicherten datensätzen ist durchaus als ausnahmefall zu bewerten, da der prozentuale anteil der zugriffe gegenüber den gespeicherten daten unter 0,01% liegt!!

    Taschenrechner 4 worlddomination!! huuaaa!!11einseinself

  4. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: nope 03.12.08 - 21:48

    Aber nur, wenn man davon ausgeht, daß jeder Bürger (inkl. Rentner und Kleinkinder) pro Tag mindestens eine schwere Straftat begeht.
    Dann wären 2200 in 2 Monaten tatsächlich recht wenig.

    Und wen haben Sie heute umgebracht?

  5. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Tantalus 04.12.08 - 09:18

    nope schrieb:
    -------------------------------------------------------
    Die Zahl in Relation zu den im selben Zeitraum verübten schweren Verbrechen wäre mal interessant.

    > Und wen haben Sie heute umgebracht?

    Who do you want to kill today? ;-)

    Gruß
    Tantalus

  6. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Besserwisserer 04.12.08 - 11:21

    "Who do you want to kill today? ;-)"

    Warum das gleiche nochmal auf Englisch ? Außerdem muss es "Whom" heißen, denn du willst ja nicht "Wer" sondern "Wen" sagen, oder ?

    Nun zum Thema:
    Es wurden bereits sehr wichtige Argumente genannt, die den ganzen Sinn und Zweck der Überwachung in Frage stellen (Verhältnismäßigkeit).

    Im Übrigen ist die Pressefreiheit für eine Demokratie nicht gerade unwichtig, und auch die ist dadurch stark gefährdet. Journalisten sind in der Regel keine Kriminellen und haben dennoch etwas zu verbergen (ihre Quellen, weil die sonst nicht mehr reden).

    Es wäre auch interessant zu hinterfragen, was der "wahre" Grund (falls es einen gibt) hinder solchen kostspieligen Überwachungsmaßnahmen der Bevölkerung ist. Es ist ja nicht nur die Vorratsdatenspeicherung allein (Stichwort: ePass, usw.).

  7. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Tantalus 04.12.08 - 12:10

    Der Spruch war eine Anspielung auf Microsofts Werbeslogan "Where do you want to go today". ;-) Und ja, es müsst "whom" heissen, war halt noch vor dem Kaffee...

    Ich frage mich auch, wo bei der VDS und im Moment insbesondere beim Zugriff auf die Daten die Verhältnismäßigkeit ist. Vor allem würde mich interessieren, welcher Natur die Straftaten waren, für deren Aufklärung auf die VDS-Daten zugegriffen wurde.

    Gruß
    Tantalus

  8. Nachtrag: Aus der Kriminalstatistik

    Autor: Tantalus 04.12.08 - 12:21

    Ich hab spasseshalber mal in der offiziellen Kriminalstatistik gestöbert. Darin sind für das Jahr 2007 insgesamt 2.347 Fälle von Mord und Totschlag sowie 7.511 Fälle von Vergewaltigung bzw. Sexueller Nötigung verzeichnet. Zusammen also knapp 10.000 Fälle von, ich nenne es mal einfach so, besonders schweren Straftaten. Rechnen wir jetzt die Zugirffe auf die VDS-Daten aufs Jahr hoch, so kommen wir auf etwa 12.000 Zugriffe. Ich kann mir irgendwie nicht voststellen, dass für jeden einzelnen Mordfall ein Zugriff auf die VDS-Daten notwendig ist.

    Gruß
    Tantalus

    (Quelle: http://bundeskriminalamt.de/pks/pks2007/download/pks2007_imk_kurzbericht.pdf, Seite 3)



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 04.12.08 12:22 durch Tantalus.

  9. Re: Nur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....

    Autor: Der Andere 04.12.08 - 14:10

    Tantalus schrieb:


    > Die Zahl in Relation zu den im selben Zeitraum
    > verübten schweren Verbrechen wäre mal
    > interessant.

    Viel interessanter wäre darum die Anzahl der Personen zu denen Verbindungsdaten im genannten Zeitraum gespeichert wurden und auf wieviele Personen sich die genannten 2200 Anfragen verteilen.

    Erst mit diesen Zahlen kann man auf die Anzahl der Mobiltelefonbesitzer/Internetbenutzern umrechnen und rausfinden welchem Prozent-/Promillesatz der Herr Schäuble als seltene Ausnahmefälle bezeichnet.

    82 Mio Gesamtbevölkerung macht so keinen Sinn, den es soll ja durchaus Leute geben die mehrere Mobiltelefone haben, oder mehrere Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, oder aus verschiedenen Gründen (Alter, Finanzielle Situation, Religion, etc.) komplett unkommunikativ sind.

  10. Re: Nachtrag: Aus der Kriminalstatistik

    Autor: nope 05.12.08 - 00:47

    Eine derartige Untersuchung wäre durchaus einmal eine sehr interessante Sache und ich kann mir Vorstellen, daß es dabei zu einigen interessanten Ergebnissen kommt. Wo sind da die skandalfreudigen Medien, wenn man sie einmal braucht? Wenn ein Politiker sich privat auf Steuerkosten durch die Gegend fliegen läßt, wird das ja auch gleich in den Nachrichten breitgetreten.

    Scheinbar sieht man die Verbindungsdaten bereits als normales Ermittlungswerkzeug an und setzt es auch bei "normalen" Straftaten ein, wenn es sich anbietet. Daher wäre es auch interessant, wie oft eine Straftat tatsächlich mit Hilfe der VDS aufgeklärt werden konnte, und wie oft einfach nur unbeteiligte in Ermittlungen einbezogen wurden, nur weil diese - aus welchen Gründen auch immer - kurz vorher mit einem Verdächtigen telefoniert hatten.

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