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wieso "teilweise"?

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  1. wieso "teilweise"?

    Autor: dsfsdfsadf 09.12.08 - 10:28

    was genau wurde denn nicht durchgesetzt?

  2. Re: wieso "teilweise"?

    Autor: Knux 09.12.08 - 11:02

    Es gab nicht in jedem Fall ein Gerichtsurteil, sondern teilweise durch Vergleiche. Bei einem Vergleich einigt man sich außergerichtlich, daher wurde die GPL bei einem Vergleich natürlich nicht vor Gericht durchgesetzt.

  3. ja und? ist doch gut, wenn der verstoßende ohne gericht einlenkt

    Autor: fdgsfdg 09.12.08 - 11:13

    "vor gericht teilweise" != "teilweise vor gericht".

    durchgesetzt ist durchgesetzt. wo da "teilweise" sein soll, ist völlig unklar.

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