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wieso "teilweise"?
Autor: dsfsdfsadf 09.12.08 - 10:28
was genau wurde denn nicht durchgesetzt?
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Re: wieso "teilweise"?
Autor: Knux 09.12.08 - 11:02
Es gab nicht in jedem Fall ein Gerichtsurteil, sondern teilweise durch Vergleiche. Bei einem Vergleich einigt man sich außergerichtlich, daher wurde die GPL bei einem Vergleich natürlich nicht vor Gericht durchgesetzt.
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ja und? ist doch gut, wenn der verstoßende ohne gericht einlenkt
Autor: fdgsfdg 09.12.08 - 11:13
"vor gericht teilweise" != "teilweise vor gericht".
durchgesetzt ist durchgesetzt. wo da "teilweise" sein soll, ist völlig unklar.



