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Erinnert sich noch jemand an...
Autor: Sokannsgehn 09.12.08 - 10:33
...Microsofts Vorstoß in die gleiche Richtung: Vor einiger Zeit hat das Unternehmen doch dazu aufgerufen, die Verwendung unlizensierter Software zu melden und hat IIRC sogar Prämien dafür ausgelobt?
Bin mal gespannt, ob das hier jetzt einen ähnlichen Aufschrei verursacht.
Aber wahrscheinlich sind die GPL/Linux-Fanatiker mal wieder einseitig blind.
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Re: Erinnert sich noch jemand an...
Autor: Knux 09.12.08 - 11:05
Oh ja, ich erinnere mich. Dabei war die Aufregung schon damals total daneben - Microsoft hatte die Prämie nämlich gar nicht auf Anwender einer illegalen MS-Kopie ausgelobt, sondern bloß auf Händler, die mit illegalen MS-Kopien handeln. Wenn du also als Anwender ein illegales Windows gekauft hattest und das meldetest, dann bekamst du eine gültige Lizenz und der Händler eins auf den Deckel.
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Re: Erinnert sich noch jemand an...
Autor: gargel karg 09.12.08 - 14:58
Das hat nichts mit Blindheit zu tun, sondern mit dem Umgang mit Allgemeingut. Die Nutzung von GPL-lizensierter Software entgegen den Bestimmungen verschafft dem missbrauchenden Entwickler/Hersteller Wettbewerbsvorteile gegenueber denjenigen, die sich an die GPL halten und schaedigt die Nutzer und Entwickler, die von der Nutzung eventuell getaetigter Aenderungen ausgeschlossen werden, bzw. die dadurch bspw. bei einer rein binaeren Verbreitung der auf GPL-Software aufbauenden Werken saemtliche in der GPL vorgesehenen Rechte nicht mehr wahrnehmen koennen. Bei Microsoft besteht der Schaden nur aus eventuell entgangenem Gewinn fuer Microsoft. Dem Nutzer kann es in diesem Fall naemlich egal sein, da die Software weiterhin nutzbar ist und den Entwicklern auch, da sie fuer ihre Arbeit entlohny werden.
Bei der missbraeuchlichen Nutzung von GPL- und Microsoftware entsteht also Schaden, nur ist der bei der Verletzung der GPL weitaus hoeher, da eine wesentlich groessere Anzahl an Personen und Firmen geschaedigt werden. -
Re: Erinnert sich noch jemand an...
Autor: andrgin 09.12.08 - 21:02
1.) Wenn man sich privat sein Windows kopiert, so ist das eine kleine Urheberrechtsverletzung, die meiner Meinung nach nicht wirklich verfolgt werden sollte. Die Firmen sollen den Großteil bezahlen, die Privatuser zahlen halt ein bisschen etwas beim Kauf eines OEM PCs und somit sind alle glücklich.
Wenn ich jedoch eine legale Lizenz erwerben will und bekomme eine gecrackte Version untergeschoben, so ist das Betrug und zwar nicht gegenüber Microsoft, sondern gegenüber dem Kunden. Wenn ich ein gecracktes Windows haben will, dann lade ich mir einfach eines herunter. 10 mal Office 2003 um 300 Euro für die Arbeit gekauft und dann festgestellt, dass es nicht original ist heißt, ich habe 3K Euro beim Fenster raus geschossen habe, weil die gecrackte SP3 CD habe ich auch in der Schublade liegen.
2.) Die GPL wurde gerade aus dem Grund eingeführt, damit Software frei ist und sie jeder uneingeschränkt verwenden kann. Ein Erzwingen dieser Lizenz bewirkt jedoch genau das Gegenteil. Wir liefern unsere Software in der Arbeit auch als Open Source aus. Die einzige Einschränkung ist, dass das ganze zweckgebunden ist, sonst kommt irgendwer einmal auf die Idee das Ding in einem Flugzeug/Kernkraftwerk etc. einzusetzen, für das es nie getestet wurde und uns dann vielleicht mit Schadensersatzforderungen zu konfrontieren. Soll das wirklich der Sinn der GPL sein, dass ich "freie" Software hier nicht verwenden darf, nur weil wir ein paar Einschränkungen machen. Weiters ist der Kunde aus Sicherheitsgründen auch nicht daran interessiert, dass die Software, für die er gezahlt hat quer über die Welt verteilt wird, sondern nur er bekommt den Source. Teilweise geht es hier ja auch um Access Anwendungen, die Kundendaten enthalten, was in einige Fällen gleich gemischt wird. -
Re: Erinnert sich noch jemand an...
Autor: hansii 09.12.08 - 21:24
bzgl. 1) Wofür genau hast du denn die 3000 Euro bezahlt?
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Re: Erinnert sich noch jemand an...
Autor: Michael Stehmann 10.12.08 - 09:56
Zitat:
"Wir liefern unsere Software in der Arbeit auch als Open Source aus. Die einzige Einschränkung ist, dass das ganze zweckgebunden ist, sonst kommt irgendwer einmal auf die Idee das Ding in einem Flugzeug/Kernkraftwerk etc. einzusetzen, für das es nie getestet wurde und uns dann vielleicht mit Schadensersatzforderungen zu konfrontieren."
Zitat GPLv3:
THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM “AS IS” WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION.
IN NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE LAW OR AGREED TO IN WRITING WILL ANY COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO MODIFIES AND/OR CONVEYS THE PROGRAM AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY YOU OR THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM TO OPERATE WITH ANY OTHER PROGRAMS), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.
Wo ist das Problem? Wenn ihr dem Kunden gegenüber eine Gewährleistung übernehmt, könnt ihr diese _Gewährleistung_ natürlich auf bestimmte Einsatzbereiche oder verwendungszwecke begrenzen. Das hat aber nichts mit einer Begrenzung der Nutzbarkeit der Software zu tun.
Zitat:
"Weiters ist der Kunde aus Sicherheitsgründen auch nicht daran interessiert, dass die Software, für die er gezahlt hat quer über die Welt verteilt wird, sondern nur er bekommt den Source."
Auch kein Problem: solange nur der Kunde und euer Unternehmen den Sourcecode (und die Binaeries) haben, könnt ihr und der Kunde entscheiden, wem der Code weitergegeben wird. Die GPL enthält keinen Zwang zur Distribution, sondern legt lediglich die Bedingungen fest, unter denen die Distribution zu erfolgen hat, wenn sie erfolgt.



