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Längere Schutzfristen
Autor: TomTom 18.12.08 - 14:13
Egal was mit Patenten ist aber Künstler benötigen längere Schutzfristen. 50 Jahre wie bisher sind nicht ausreichend im die Altersvorsorge eines Künstlers zu sichern. In Anbetracht der Schöpfungshöhe sind längere Schutzzeiten dringend notwendig.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Hiodermin 18.12.08 - 14:20
TomTom schrieb:
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> Egal was mit Patenten ist aber Künstler benötigen
> längere Schutzfristen. 50 Jahre wie bisher sind
> nicht ausreichend im die Altersvorsorge eines
> Künstlers zu sichern. In Anbetracht der
> Schöpfungshöhe sind längere Schutzzeiten dringend
> notwendig.
Dem kan ich nur zustimmen. Kunst ist die Krönung einer Kultur und sollte sementsprechend wertvoll sein. Die Werke von Musikern und Komponisten gehören dringend länger geschützt. -
Re: Längere Schutzfristen
Autor: AbgelaufeneFrist 18.12.08 - 14:21
Ein Tischler kann auch nicht nur 10 Möbelgruppen produzieren und davon seine Altersvorsorge sichern.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: dsgsg 18.12.08 - 14:23
Die Frist ist lang genug es profitieren sogar die Nachkommen davon beispiele gibt es genug.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Hochschuss 18.12.08 - 14:24
AbgelaufeneFrist schrieb:
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> Ein Tischler kann auch nicht nur 10 Möbelgruppen
> produzieren und davon seine Altersvorsorge
> sichern.
Man kann die Schöpfungshöhe doch gar nicht vergleichen. Seit wann ist eine Möbelgruppe Kunst?
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Froschkel 18.12.08 - 14:26
dsgsg schrieb:
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> Die Frist ist lang genug es profitieren sogar die
> Nachkommen davon beispiele gibt es genug.
Höre ich da eid heraus? Nicht jeder kann einen Künstler als Elternteil haben.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Neutronium 18.12.08 - 14:35
TomTom schrieb:
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> Egal was mit Patenten ist aber Künstler benötigen
> längere Schutzfristen. 50 Jahre wie bisher sind
> nicht ausreichend im die Altersvorsorge eines
> Künstlers zu sichern.
Wieso? Sind Künstler unfähig in die Rentenkassen einzuzahlen oder eine Riester- oder was auch immer-Zusatzrente abzuschliessen?
> In Anbetracht der Schöpfungshöhe sind längere Schutzzeiten dringend
> notwendig.
Schöpfungshöhe? Wenn man bedenkt, wie niedrig die nötige Schöpfungshöhe für einen urheberechtlichen Schutz inzwischen liegt kann man den Wortbestandteil "höhe" doch kaum noch nachvollziehen. -
Re: Längere Schutzfristen
Autor: Trophy 18.12.08 - 14:35
Hochschuss schrieb:
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> AbgelaufeneFrist schrieb:
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> > Ein Tischler kann auch nicht nur 10
> Möbelgruppen
> produzieren und davon seine
> Altersvorsorge
> sichern.
>
> Man kann die Schöpfungshöhe doch gar nicht
> vergleichen. Seit wann ist eine Möbelgruppe
> Kunst?
Stimmt, die ist es genauso wenig wie 90% heutiger "Kunst"ergüsse. -
Re: Längere Schutzfristen
Autor: Total Normal 18.12.08 - 14:35
Ein Handwerker kann jedezeit umschulen und z.B. als Zimmermann abreiten. Kunst dagegen ist eine lebenslange Profession. Ein Künstler muss von seiner Kunst leben können. Das muss dementsprechend auch entlohnt werden. Die Einnahmen müssen schliesslich auch noch kommen wenn ihm nichts mehr neues einfällt oder wenn seine Kust unmodern geworden ist.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Neutronium 18.12.08 - 14:39
Hochschuss schrieb:
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> Man kann die Schöpfungshöhe doch gar nicht
> vergleichen. Seit wann ist eine Möbelgruppe
> Kunst?
Warum sollte eine Möbelgruppe keine Kunst sein?
Bei der Herstellung musste der Tischler doch viele kreative Entscheidungen tätigen (und wenn nicht bei dieser speziellen Möbelgruppe, so doch bei der ersten dieser Art).
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: WinamperTheSecond 18.12.08 - 14:42
Eine Möbelgruppe ist in der heutigen Zeit stärker kulturell wertvolle Kunst als 0815 Pop-Musik.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Neutronium 18.12.08 - 14:45
Total Normal schrieb:
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> Ein Handwerker kann jedezeit umschulen und z.B.
> als Zimmermann abreiten. Kunst dagegen ist eine
> lebenslange Profession.
Falsch - auch Künstler können jederzeit umschulen. Niemand ist verpflichtet ein Leben lang als Künstler tätig zu sein.
Mal davon abgesehen ist so manche Handwerkerlehre lernintensiver als das, was so manchen Künstler zu einem solchen gemacht hat.
> Ein Künstler muss von
> seiner Kunst leben können. Das muss
> dementsprechend auch entlohnt werden.
Da gibt es wohl kaum einen Unterschied zu jedem beliebigen anderen Menschen, auch wenn es da bei der Umsetzung in der Realität inzwischen fehlt, wenn man bedenkt, mit was für Löhnen etliche Arbeiter und Angestellte inzwischen abgespeist werden.
> Die
> Einnahmen müssen schliesslich auch noch kommen
> wenn ihm nichts mehr neues einfällt oder wenn
> seine Kust unmodern geworden ist.
Wenn dem Künstler nichts mehr neues einfällt bzw. kein Markt mehr für seine Kunst da ist, muss er ebend umschulen. Das ging schon den Droschkenkutschern so, als die Autos aufkamen. Warum sollten Künstler gegenüber dem Rest der Bevölkerung bevorzugt werden?
Weil ihre Produkte auch noch nach Jahren Menschen erfreuen? Das ist mit so manchem Stück solider Handwerkskunst auch nicht anders. Nur das der Handwerker nur einmal Geld sieht und nicht praktisch lebenslänglich kassiert. -
Re: Längere Schutzfristen
Autor: lulula 18.12.08 - 14:51
> Dem kan ich nur zustimmen. Kunst ist die Krönung einer Kultur
> und sollte sementsprechend wertvoll sein. Die Werke von
> Musikern und Komponisten gehören dringend länger geschützt.
Wofür?
Wieviele Künstler erleben das Ende der 50-Jährigen Schutzdauer?
Sind das mehr als 3%?
Warum sollten die Erben der Künstler profitieren?
Haben die irgendwas kreatives geleistet?
Warum sollte die Plattenindustrie (der Hauptgewinner einer Schutzdauerverlängerung) davon profitieren?
Reicht ein halbes Jahrhundert Monopolrecht nicht, um die paar Kröten Investition reinzuholen?
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Ahaa 18.12.08 - 14:52
Kein Problem damit. Die Schutzfrist sollte aber immer mit dem Leben bzw. Tot des Künstlers zu tun haben.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: fsafasf 18.12.08 - 14:55
Nein aber Neid darauf das sich der Künstler und seine Enkel auf einem oder wenigen erzeugnissen ausruhen dürfen sollen.
Wer etwas leistet soll auch belohnt werden, wer etwas geleistet hat wurde belohnt. -
Seufz
Autor: Urheber 18.12.08 - 14:56
Also:
1) Es sind nicht 50 Jahre, sondern 70 nach Tod des Urhebers, um genau zu sein zum 31.12. des Todesjahres.
2) Das Urheberrecht schützt im Wesentlichen GEISTIGES Eigentum. Das oben zitierte Möbelstück des Schreiners ist PHYSISCH, er kann dafür jeden Preis verlangen bzw. erzielen, den das Teil wert ist. (Mit Urheberrecht hat das erst mal nix zu tun.) Das ist der feine Unterschied zum gesitigen Eigentum. Allerdings kann er sich das Design schützen lassen. -> Nota bene: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich!
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Lebenslängliche Frist
Autor: asdaklaf 18.12.08 - 14:56
Ganz einfach: Lebenslängliche Frist. Stirbt der Künstler wirds Freigegeben für alle. Sollte ja in deinem Sinne sein.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: asdaklaf 18.12.08 - 14:58
und wer etwas geleistet hat und belohnt wurde kann das ja auch wie jeder andere auch vererben. also das geld bzw den eigenen besitz, nicht das urheberrecht.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: WinamperTheSecond 18.12.08 - 15:03
Total Normal schrieb:
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> Ein Handwerker kann jedezeit umschulen und z.B.
> als Zimmermann abreiten. Kunst dagegen ist eine
> lebenslange Profession. Ein Künstler muss von
> seiner Kunst leben können. Das muss
> dementsprechend auch entlohnt werden. Die
> Einnahmen müssen schliesslich auch noch kommen
> wenn ihm nichts mehr neues einfällt oder wenn
> seine Kust unmodern geworden ist.
Fehler:
... Kunst (...) ist eine lebenslange Profession ...
Kunst in Form von Musik war eine lebenslange Profession, grundsätzlich kann sich Niemand mehr auf eine lebenslange Profession berufen. Man muss auch unterscheiden zwischen klassischen, zeitlosen Komponisten wie Richard Wagner und heutigen Pop-Gruppen die selbst kaum noch zum Erfolg ihres Werkes beitragen. Von viel größerer Relevanz ist heute das Marketing, die Nachbearbeitung &Co. Von daher ist der heutige Musikerberuf sehr viel gewöhnlicher als der eines in Zeiten von Automatisierung und Robotisierung selbst arbeitenden kulturell wichtigen Handwerkers.
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Re: Längere Schutzfristen
Autor: Morgentau 18.12.08 - 15:04
asdaklaf schrieb:
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> und wer etwas geleistet hat und belohnt wurde kann
> das ja auch wie jeder andere auch vererben. also
> das geld bzw den eigenen besitz, nicht das
> urheberrecht.
Warum nicht. Künstlern die Rechte an ihrer Arbeit zu nehmen entpricht einer Enteignung. Warum darf ein Hausbesitzer sein Haus vererben, ein Künstler seine Kunst bzw. die Rechte daran aber nicht?



