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Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

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  1. Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: blub 18.12.08 - 23:24

    Tolle Lobby...
    Jetzt hat der Urheber/Komponist der Musik bereits weniger Rechte an seinem Werk als Lobbyverbände.

  2. Re: Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: hefner 18.12.08 - 23:40

    Nein dem ist nicht so, der Künstler hat allerdings seine Rechte an die Lobbyverbände abgegeben.

    Hätte er nicht machen brauchen.

  3. Re: Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: EgoTroubler 19.12.08 - 07:50

    hefner schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Nein dem ist nicht so, der Künstler hat allerdings
    > seine Rechte an die Lobbyverbände abgegeben.
    >
    > Hätte er nicht machen brauchen.


    jep - GEMA sieht auf den ersten Blick interessant aus - knebelt die Künstler selber und schützt offenbar noch nicht mal in der Form wie gewünscht. Da muss man sich die Frage stellen: Wofür die GEMA nehmen?

  4. Re: Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: blub 19.12.08 - 09:20

    Schon mal §15 im UhrG gelesen?


    ===========
    (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

    1.
    das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
    2.
    das Verbreitungsrecht (§ 17),
    3.
    das Ausstellungsrecht (§ 18).

    (2) 1Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). 2Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

    1.
    das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
    2.
    das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
    3.
    das Senderecht (§ 20),
    4.
    das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
    5.
    das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

    (3) 1Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. 2Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
    ===========

    vor allem das Wort 'ausschließlich' ist interessant. Und hier ist auch nirgends die Rede von einem 'Verwerter', sondern im Text heißt es ganz klar 'Urheber'

  5. Re: Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: Kinch 19.12.08 - 09:57

    > (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht,
    > sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das
    > Recht umfaßt insbesondere

    Und? Wo ist der Widerspruch? Der Urheber hat sein Nutzungsrecht in Teilen der GEMA übertragen. Er hat einen Vertrag abgeschlossen und an den muss er sich jetzt halten. Im Gegenzug bekommt er Geld von der GEMA.

  6. Re: Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: blub 19.12.08 - 10:18

    Das Gesetz sagt aber nicht Verwerter oder Bevollmächtigter, sondern Urheber. Und 'Urheber' ist der Urheber, das kann man nicht übertragen.

  7. Blankovertrag?

    Autor: hihi 19.12.08 - 12:15

    Wenn man sinngemäß dem Verwerter einen Blankovertrag


    Ich, hihi, erteile __________ die Erlaubnis, mein Werk _________ vorzutragen.
    gezeichnet: hihi

    überläßt, dann darf man sich nachher nicht wundern, was da alles eingetragen wird.

  8. Re: Urheber hat kein Bestimmungsrecht? :O

    Autor: Captain 19.10.09 - 13:56

    blub schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tolle Lobby...
    > Jetzt hat der Urheber/Komponist der Musik bereits weniger Rechte an seinem
    > Werk als Lobbyverbände.

    weil er seine Rechte an diese abgetreten hat?

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