Absenderverschleierung
Autor: mork vom ork 19.04.05 - 12:59
Nr.2TDG (Verstoßgegendas Verbot
derAbsenderverschleierung)zeitgleichmit demTatbestand des§12Abs.
1Nr. 1TDG (Verstoß gegen das Gebot der Anbieterkennzeichnung)
verwirklicht.
Absenderverschleierungsverbot aus §7 Nr. 2 TDGden Verstoß gegen die
allgemeine Kennzeichnungspflicht aus §6Satz1TDG jedoch regelmässig im
Wege der Gesetzes konkurrenz verdrängen: §12Abs. 1Nr. 2TDGist
insoweit die speziellereNorm, daneben dieVerletzung der allgemeinen
Kennzeichnungspflicht der zusätzliche Umstandtritt, dass hier ein
Anbieter im Rahmen einer kommerziellen Kommunikation gehandelt hat.
solange man aber absender mails fälschen kann alles für den eimer, oder?
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Absenderverschleierung |
mork vom ork | 19.04.05 - 12:59 |
Re: Absenderverschleierung |
Monsta | 19.04.05 - 15:10 |
Re: Absenderverschleierung |
Marc .... | 19.04.05 - 16:40 |



