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Umgang mit persönlichen Daten...
Autor: 2laky 11.02.09 - 14:22
sollte auf dieser Basis geschehen:
1. Der Mensch ist ausschließlicher Eigentümer seiner persönlichen Daten.
2. Die Nutzung persönlicher Daten, egal ob direkt oder indirekt, ohne Einwilligung des Eigentümers ist Diebstahl und muss als solcher geahndet werden.
3. Nutzungsrechte an persönlichen Daten können nur zeitlich begrenzt beim Eigentümer erworben werden und bedürfen ausdrücklicher Verlängerung durch den Eigentümer.
4. Der Besitzer dieser Nutzungsrechte ist für die Verwendung der persönlichen Daten durch Dritte verantwortlich und haftbar.
5. Der Besitzer der Nutzungsrechte ist verpflichtet, dem Eigentümer ständig vollständige Informationen über die Nutzung seiner persönlichen Daten zugänglich zu machen.
6. Hat der Besitzer der Nutzungsrechte den Eigentümer nicht im Vorfeld über eine spezielle Nutzung der Daten durch Dritte informiert, besitzt der Eigentümer ein unbegrenztes rückwirkendes Wiederrufsrecht.
7. Die Beweispflicht liegt beim Besitzer der Nutzungsrechte.
Damit ist der Missbrauch von persönlichen Daten ausdrücklich strafbar, und es gibt eine eindeutige Grundlage für die gewerbliche Nutzung persönlicher Daten. -
Re: Umgang mit persönlichen Daten...
Autor: puschteblume 11.02.09 - 23:07
Der einzige Post hier, der wirklich eine Lösung bietet. Du hast das wunderbar treffend ausgedrückt. Ich möchte sogar noch einen Schritt weiter gehen. Der Staat ist für die Daten verantwortlich. Denn ein Problem lässt sich nicht ohne weiteres lösen. Was passiert mit Daten die auf einem ausländischen Server gehostet werden?
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Ich stimme 100% zu!
Autor: Datenschützer-XYZ 11.02.09 - 23:15
(k.T.)