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Kein Verbot aller Wahlcomputer
Autor: Franz Scheerer 09.03.09 - 09:58
Die Kommentierung des CCC ist unzutreffend. Das BVerfG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Wahlgeräten, auch Computern, keineswegs grundsätzlich unzulässig ist. Wird ein Computer oder sonstiges technisches Gerät zum Drucken eines Wahlzettels verwendet, der wie üblich gefaltet in eine Urne geworfen wird, ist dies nicht zu beanstanden. Ob das Kreuzchen von einem Computer oder mit dem Bleistift in der Wahlkabine gemacht wird, ist schließlich ziemlich irrelevant. Falls Computer und technische Geräte (Dokumentenscanner) zur Auszählung herkömmlicher Wahlzettel genutzt werden, ist dies natürlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Wahlzettel zur Kontrolle aufbewahrt werden. Würde NEDAP-Computer mit einem Drucker versehen, könnte er auch verwendet werden. Allerdings gibt es auch weit preiswertere Computer.