-
BKA nicht verantwortlich
Autor: Recht Haber 19.04.09 - 09:07
Frau von der Leyen kann gerne sagen: "Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA. Die eventuelle Haftung für die danach einzuleitende Sperrung liegt daher auch allein beim BKA."
Nur ist die rechtliche Lage leider anders. Ich habe einen Vertrag mit meinem Provider und der ist daher für mich der Ansprechpartner für falsche Sperren. Er ist rechtlich verantwortlich und steht für evtl. Fehler und den zugehörigen Schadensersatz gerade. Er könnte dann seinerseits wieder das BKA verklagen und versuchen seinen Schaden diesem gegenüber geltend zu machen. Aber damit habe ich als Kunde nichts zu tun.
Beispiel: Das BKA hat aus Versehen Ebay auf den Index gesetzt. Mir als Powerseller entgehen dadurch 100.000 Euro Umsatz. Oder mein Online-Shop auf www.kinderwindeln.eu wird fälschlich gesperrt und mir gehen Geschäfte verloren. Mein Provider steht aber für den Zugang zu meinem Shop gerade und ein Ausfall - warum auch immer - muss er verantworten. Da meine Aktivitäten vollkommen legal sind, kann ich Schadensersatz einklagen. -
Re: BKA nicht verantwortlich
Autor: Herbert W. 20.04.09 - 00:48
Genau das ist ja die Rechtsunsicherheit der Provider. Das BKA kann es verbocken, aber die Provider müssen dafür gerade stehen. Aber Du kannst doch nicht verlangen, dass Minister von Gesetzen etwas verstehen oder Rechtsexperten befragen. Das steht nicht in ihrer Stellenbeschreibung.